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Hilfe gegen Media Websolutions B.V. Abbuchungen mwsbill.com und Zahlungsaufforderungen

Abbuchungen mit mwsbill.com entdeckt? Wir helfen.

Wenn Sie unbekannte Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug oder nicht zuordenbare Positionen auf der Abrechnung Ihrer Kreditkarte gefunden haben, prüfen Sie zunächst den Verwendungszweck: Kommen hier Begriffe wie „mwsbill.com“ oder Ähnliches vor, dann handelt es sich i.d.R. um Geldeinzüge der Firma Media Websolutions B.V.

Erfahren Sie hier, was nun zu tun ist.

Warum wird abgebucht?

Wir berichteten schon über vergleichbare Praktiken vergleichbarer Unternehmen aus der Branche der Media Websolutions. Zu solchen Abbuchungen gehören z.B. solche der Firmen BeTogetherMedia B.V. ( „BTMbill.info“ ), Casual Networks B.V. ( „casualbill.com“ ) oder auch Paidwings AG ( „Paidwings“, „www.pdws.ch“, „pdws.ch“, „Paidwg.ch“ oder auch „PAIDW AG“).

Die Media Websolutions B.V. ist derzeit jedoch auch für einige Casual-Dating-Seiten verantwortlich, die früher von der BeTogetherMedia B.V. betrieben wurden. Hierzu gehört z.B. das Portal seitensprungarea.com . Daneben betreibt sie noch weitere ähnliche Portale wie www.hotdates18.com oder affaire.com. Dabei kann es sich bei bestimmten „Profilen“ von vermeintlich echten Nutzern auch um so genannte Fake-Profile handeln, wie das Kleingedruckte von affaire.com offenbart:

„[…]mit realen Profilen aber auch mit von [Media Websolutions B.V.] erstellten und betriebenen Profilen (nachfolgend CUser genannt) . Die CUser sind ausschließlich zur Auslebung von virtuellen und erotischen Fantasien gedacht und es sind keine realen Treffen möglich […] Die CUser werden von Operatoren betrieben (sowohl bei textueller Kommunikation wie Chats, Nachrichten, Emails, usw. als auch bei Telefongesprächen) und dienen der reinen Unterhaltung sowie auch zur Qualitätssicherung und Service Tests. Reale Treffen oder ähnliches sind nur mit realen Usern möglich.“

(Stand: März 2024)

Sie haben unerklärliche Abbuchungen entdeckt? Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Klärung, worum es sich handelt und was Sie nun unternehmen sollten: Zum Kontaktformular (hier klicken)

Geben Sie Lastschriften nicht blind zurück

Abbuchungen, deren Herkunft oder Ursache nicht ganz klar sind, sollten Sie nicht ungeprüft stornieren.

Warum?

Die Lastschrift-Rückgabe beendet einen Vertrag NICHT.

Es droht stattdessen nicht selten ein Mahnverfahren und auch ein Inkasso-Verfahren oder Mahnungen durch Rechtsanwälte können folgen. Hier fallen dann i.d.R. neben den Gebühren für die Rücklastschrift(en) weitere Kosten an, sodass der Kostendruck weiter steigt.

Mahnungen durch Media Websolutions B.V.

Die Media Websolutions B.V. reagiert auf zurückgebuchte Beträge bzw. ausbleibende Zahlungen in der Regel zunächst mit der Einleitung des Mahnverfahrens. Es wird z.B. ausgeführt:

„Um weitere Unannehmlichkeiten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie hiermit erneut auf, den Gesamtforderungsbetrag von […] € bis zum […] auf das unten aufgeführte Konto zu überweisen.“

Zahlungserinnerung durch Webbilling AG

Wurde für den Einzug von Beträgen der Zahlungsdienstleister Webbilling AG beauftragt, so erscheinen nicht selten auch der Name „Webbilling“ auf dem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung sowie recht lange und kryptisch anmutende Rechnungsnummern bzw. Transaktions-ID wie z.B. „BID00012345678…….“.

Werden Lastschriften zurückgegeben, die von der Webbilling durchgeführt worden sind, so versendet das Unternehmen ebenfalls Zahlungserinnerungen und Mahnungen an den Betroffenen. Es werden neben dem ursprünglichen Betrag zudem i.d.R. zusätzlich Bankgebühren und Mahngebühren eingefordert. In den Schreiben kann es z.B. heißen:

„Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre IP-Adresse und E-Mail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.“

Zahlungsaufforderung durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Reagieren Sie nicht auf derartige Zahlungserinnerungen, so drohen im nächsten Schritt nicht selten Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwälten der Gegenseite. Als Auftraggeberin wird unter anderem die Firma Webbilling AG benannt. Daneben benennt Rechtsanwalt Kipke meist den „Internetdienstanbieter“ wie z.B. affaire.com und es werden neben den bekannten Kosten u.a. Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt und weiter ausgeführt:

„[…]beabsichtigt meine Mandantin die Durchsetzung der Forderung in einem Gerichtsverfahren. Hierdurch können erhebliche zusätzliche Kosten für Sie entstehen.“


Zahlungsaufforderung durch BRANDES Rechtsanwälte

Im uns vorgelegten Schreiben der Brandes Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwalt Matthias Brandes wurde nur die Firma Webbilling AG als Auftraggeberin benannt. In Bezug auf die Forderungsdarlegung wurde hier jedoch nur ausgeführt:

„[…]hiermit zeigen wir an, dass wir die Firma Webbilling AG anwaltlich vertreten. Unsere Auftraggeberin ist Zahlungsabwicklerin für entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet. […]
Sollte die oben genannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. […]“

Auch RA Brandes verlangt i.d.R. die Erstattung zusätzlicher Gebühren wie z.B. der „Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VVRVG“ oder einer „Pauschale für Post- und Teledienstl. gem. Nr. 7002 VV, § 2 Abs. 2 RVG“


Handeln Sie zeitnah!

Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig Abbuchungen, Schreiben und E-Mails der Gegenseite unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, insbesondere wenn Sie die Forderung für nicht gerechtfertigt halten.

Werden gerichtliche Schritte von der Gegenseite in die Wege eingeleitet und ist eine Forderung erst einmal tituliert, so kann z.B. Ihr Konto gepfändet werden.

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob die Forderung ursprünglich berechtigt war oder nicht.

Aus diesem Grund bieten wir unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, sodass Sie sich frühzeitig und leicht informieren können; schicken Sie uns gerne die Abbuchungen bzw. Mahnungen zur Prüfung unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen entdeckt, die Sie sich nicht erklären können?

Sie erhalten Mahnungen von der Media Websolutions B.V. oder der Webbilling AG erhalten?

Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwälte fordern Sie bereits zur Zahlung auf, aber die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt?

Sie haben nichts kostenpflichtig abgeschlossen haben, sollen aber trotzdem bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie die Forderungen gerne kostenfrei und unverbindlich durch uns überprüfen: Kontakt | e-commerce-Kanzlei

Wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 19.03.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.