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Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist nicht amtlich und somit einheitlich definiert und greift zudem auf mehrere Gesetze sowie Nebengesetze zurück. Grob gefasst fallen unter das Wirtschaftsstrafrecht alle unter Strafe stehenden Tätigkeiten des wirtschaftlichen Bereiches. Dies können Betrug, Korruption, Untreue, Diebstahl oder auch Insolvenzdelikte sein.

In der heutigen Zeit muss sich bspw. ein Geschäftsführer nicht nur mit den wirtschaftlichen, sondern ebenfalls mit den strafrechtlichen Risiken auseinandersetzen und diese bei seiner Tätigkeitsausübung beachten. Dies bedarf zusätzlichen Kenntnissen im strafrechtlichen Bereich, die aufgrund der Vielzahl von Gesetzen und komplexen Normen nicht immer abgedeckt werden können.

Wir können auf eine umfassende Praxiserfahrung zurückgreifen und Sie bei Fragen beraten sowie bei Strafverfahren vertreten. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Die persönliche Belastung eines Strafverfahrens ist uns bewusst – wir verteidigen deshalb bundesweit, effektiv und lösungsorientiert. Der persönliche und individuelle Kontakt gehört dabei zu unserem Selbstverständnis.

Das Wirtschaftsstrafverfahren gliedert sich in verschiedene Gebiete. Diese Unterfälle des Wirtschaftsstrafrechts regeln spezielle Anwendungsfälle und können von uns betreut werden:

Steuerstrafverfahren

Wir verteidigen auf dem gesamten Gebiet des Steuerstrafverfahrens, also etwa auch bei einem Umsatzsteuer-Strafverfahren oder gegen erhaltene Bußgelder. Wir kooperieren bei Bedarf mit einer mittelständigen Steuerberatergesellschaft, sodass eine bestmögliche Verteidigung sichergestellt ist.

Unsere Tätigkeit basiert nicht nur in der Verteidigung, d.h. wenn bereits ein Umsatzsteuerstrafverfahren eingeleitet wurde, sondern auch in der präventiven Beratung. Bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme können wesentliche Weichen für den Ausgang eines etwaigen Verfahrens gestellt werden.

Insolvenzstrafverfahren

Bei einem Insolvenzverfahren wird die Insolvenzakte turnusmäßig an die Staatsanwaltschaft übergeben, die prüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Hier ist die frühzeitige Beratung und Positionierung – eigentlich schon mit Antragstellung auf Eröffnung der Insolvenz – notwendig.

Nur durch eine frühzeitige Gestaltung können strafrechtliche Nachteile erfolgreich abgewendet werden. Häufig wirft die Staatsanwaltschaft nämlich dem Geschäftsführer Insolvenzverschleppung vor. Suchen Sie daher frühzeitig Rat.

Korruptionsstrafverfahren

Korruption ist in der heutigen Zeit nicht mehr selten und kann aufgrund mehrerer Umstände zu einem Strafverfahren führen. Unlautere Methoden wie Bestechung, Hehlerei oder sonstige Formen der Vorteilsgewährung ermöglichen einen materiellen oder immateriellen Vorteil, der auf keiner rechtlichen Basis fußt und somit nach deutschem Recht strafbar ist. Die Straftaten werden durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und können je nach Delikt zu Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen führen.

Aufgrund unserer umfassenden praktischen Erfahrung in diesem Bereich sind wir in der Lage, Ihnene eine kompetente Strafverteidigung zu bieten. In Zusammenarbeit mit unseren Mandaten entwerfen wir passgenaue, lösungsorientierte Verteidigungskonzepte, wobei wir stets die Einstellung des Strafverfahrens oder den Freispruch anstreben.

Vermögensstrafverfahren

Delikte wie bspw. Diebstahl, Betrug, Vortäuschen eines Versicherungsfalles oder auch Beförderungserschleichung sind nicht selten anzutreffen. Diese Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten, fallen unter das Vermögensstrafrecht und sind strafbar.

Vor allem Vermögensdelikte bringen einen wirtschaftlichen Schaden mit sich, sodass wir Ihnen raten, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, um die Nachteile für Sie (und Ihr Unternehmen) möglichst gering zu halten.

Arzt- und Medizinstrafverfahren

Das Medizinrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie Ärzten untereinander. Vorwürfe wie Korruption im Gesundheitswesen, Körperverletzung/Tötung oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz stellen typische Verfahren des Medizinstrafrechts dar.

Wir setzen uns für Sie ein, indem wir Sie bei einem Strafverfahren vertreten wie auch präventive Maßnahmen ergreifen. Unsere praktische Erfahrung aus den unterschiedlichsten Fällen ermöglicht dabei stets eine realistische Einschätzung, wobei wir natürlich stets einen Freispruch anstreben, um Ihren Ruf und Ihr Unternehmen zu schützen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns erleichtert stets die Einschätzung Ihrer Situation und begünstigt Anzahl und Art der verfügbaren Handlungsoptionen.

Wettbewerbs-, Patents- und Markenstrafverfahren

Das Wettbewerbsrecht hat den Zweck eines freien und fairen Wettbewerbs und sanktioniert daher unlautere Einflussnahmen. Solche unlautere Handlungen können darüber hinaus aber auch andere Rechtsgebiete wie das Markenrecht oder das Patentrecht berühren, wodurch ein zusätzlicher Schaden und damit verbundene weitere Ansprüche entstehen können.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die unerlaubte Nutzung von Patenten und Marken werden durch entsprechende Gesetze (UWG, MarkenG, PatentG) geregelt und bei Verstößen sanktioniert. Wir raten Ihnen bei etwaigen Verstößen spezialisierte Rechtsanwälte aufzusuchen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unsere Kenntnisse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Strafrechts ermöglichen eine gezielte und lösungsorientierte Beratung und Verteidigung.

Erfahrungen, Fortbildungen, Kooperationen, Vertrauen anderer Mandanten und erfolgreich abgeschlossene Verfahren ermöglichen uns, Sie vorausschauend und intuitiv zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an und wir entwickeln mit Ihnen präventive Maßnahmen bzw. unterstützen Sie in Strafverfahren.