Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltsverein e.V. (DAV) zählt rund 64.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus rund 256 örtlichen Anwaltsvereinen im In- und Ausland.

Der Verein fördert dabei die Interessenvertretung aller Mitglieder, die Informationsvermittlung untereinander sowie das Angebot von Fort- und Weiterbildung. Es stellt ein Forum für Kommunikation dar, welches den Mitgliedern nicht nur den Zugang zu Informationen erleichtert, sondern ebenfalls Vergünstigungen bei bestimmten Leistungen gewährt.

Der Verein wurde 1871 gegründet und blickt somit auf eine langjährige Tradition zurück. Die Gründung basiert auf einer Initiative des Preußischen und Bayerischen Anwaltsvereins und befasste sich damals schon mit der Justizgesetzgebung. Dunkle Zeiten erfuhr der Verein in den 1933/34er Jahren, die sich jedoch nach dem 2. Weltkrieg durch eine Wiedergründung auflösten. Aufgrund der Internationalisierung und der Gegebenheit, dass immer mehr von Brüssel aus bestimmt wird, hat sich der DAV 1997 mit einem Büro in Brüssel niedergelassen und kann von dort aus seine Beziehungen intensivieren.

Die Mitgliedschaft im DAV ist zwar freiwillig, jedoch wird diese von vielen Anwältinnen und Anwälten als selbstverständlich gesehen. Diese Sicht macht den Verein zu einer demokratisch legitimierten innovativen Solidargemeinschaft der frei verbundenen Anwaltschaft. Eine Mitgliedschaft bietet neben dem intellektuellen Austausch ein breites Fortbildungsangebot, die Fachzeitschrift „Anwaltsblatt“, Newsletter, geldwerte Vorteile und finanzielle Unterstützung bei berufsrechtlichen Streitigkeiten.

Auch wir sind Mitglieder des DAV und genießen den Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen. Die Vorteile des DAV teilen wir gerne mit unseren Mandanten, indem wir an Fortbildungen teilnehmen, unsere Expertise erweitern und im fortlaufenden Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen stehen.