Wenn Sie die Zahlung von Abo-Kosten verweigern droht zunächst die Einschaltung eines Inkassodienstleisters, wodurch die Forderung um weitere Verzugs- und Mahnkosten ansteigt.
Im Bereich der online Aboverträge für Dating-, Streaming oder Branchenbuch-Seiten sind diverse Inkassofirmen tätig und uns bekannt, wie beispielsweise:
Häufig drohen beauftragte Inkassogesellschaften Schuldnern an, bei Nicht-Zahlung einen negativen Eintrag bei der SCHUFA zu erwirken oder das Verfahren an einen Rechtsanwalt abzugeben.
Zahlen Sie auch auf die Aufforderung eines Inkassodienstleisters nicht, so wird oftmals eine Kanzlei mit der weiteren Forderungseintreibung beauftragt, wie beispielsweise die Kanzlei Auer, Witte Thiel, Rechtsanwalt König oder die LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dadurch steigt im Regelfall die Forderung um Anwaltsgebühren und der Zahlungsdruck wird in manchen Fällen durch die suggerierte Seriosität der Forderungsgeltendmachung mittels Anwalt erhöht.
Die Forderung könnte nun eingeklagt werden, entweder durch ein normales Klageverfahren oder mittels Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen Sie.
Im gerichtlichen Mahnverfahren wird die Forderung lediglich formal geprüft, ob die geltend gemachte Forderung in der Sache begründet ist, wird jedoch nicht geprüft. Das Verfahren verläuft automatisiert. Gegen einen erlassenen Mahnbescheid besteht die Möglichkeit Widerspruch binnen 2 Wochen einzulegen. Durch den Widerspruch wird das Verfahren in der Regel an ein zuständiges Gericht zur weiteren Verhandlung abgegeben.
Reagiert man auf den Mahnbescheid nicht binnen 2 Wochen Frist, droht der Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Hier ist besondere Vorsicht geboten und es besteht dringender Handlungsbedarf, denn der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, aus dem der Gläubiger/Antragsteller direkt vollstrecken kann. Hier können Kontopfändungen oder Sachpfändungen durch einen Gerichtsvollzieher drohen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung könnten Sie auch zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden. Bei Verweigerung bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft könnte zudem ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden.
Anwaltlicher Rat ist hier sinnvoll, um Vollstreckungsfolgen effektiv vermeiden zu können.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
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