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Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht stellt die Beziehung des Urhebers, d. h. des Schöpfers, und seines Werkes dar und strebt dabei den Schutz der Schöpfung (des Werkes) sowie eine finanzielle Vergütung bei Nutzung durch einen Dritten dar.

Urheber sind persönliche Schöpfer (z.B. Komponisten, Schriftsteller, Autoren), die eine persönliche Idee willentlich in eine erfassbare Form gebracht haben (§ 7 UrhG). Diese persönlich-geistige Schöpfung nennt man „Werk“, wenn es die vier Voraussetzungen erfüllt:

  • Es muss von einem Menschen geschaffen worden sein,
  • es muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein,
  • es muss eine kreative Leistung darstellen und
  • das Werk muss durch die Persönlichkeit des Urhebers geprägt sein.

Sind all die Voraussetzungen gegeben, liegt ein Werk nach §§ 2 ff. UrhG vor, welches dem Urheber Persönlichkeits- und Verwertungsrechte zugesteht (§§ 12 ff. UrhG).Dem Urheber stehen jedoch nicht uneingeschränkte Rechte zu, da die so genannten Schranken Ausnahmen zugunsten der Allgemeinheit bilden (§§ 44a ff. UrhG). Dem Urheber ist es zudem erlaubt, Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben (§§ 31 ff. UrhG).

In der heutigen Zeit ist es nicht unüblich, Fotos oder Filme im Internet zu veröffentlichen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da die Veröffentlichung eines Fotos ohne Zustimmung durch den Abgebildeten schnell eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Aber nicht nur Fotos von Menschen können eine Rechtsverletzung darstellen, auch Abbildungen von geschützten Werken sind nicht einfach ohne Erlaubnis zu veröffentlichen.

Holen Sie sich deshalb stets einen anwaltlichen Rat ein, wenn Sie fremde Bilder o.ä. veröffentlichen wollen. Wir bewahren Sie gerne vor Urheberrechtsverletzungen und den sich daraus ergebenden Ansprüchen des Betroffenen. Welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, um Ihre Werke effektiv zu schützen oder welche Vorgehensweise bei einer (wenn auch versehentlichen) Rechteverletzung zu wählen ist, klären wir gerne für Ihren individuellen Einzelfall.

Medienrecht

Das Medienrecht stellt eine Querschnittsmaterie aus dem bürgerlichen und öffentlichen Recht sowie dem Strafrecht dar, wobei nationale wie auch internationale Rechtsquellen das Medienrecht beeinflussen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das das Medienrecht auf Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer, Gewährleistung einer Kommunikationsstruktur und Schutz des geistigen Eigentums abzielt.

Es gliedert sich nach den Arten der Medien: Presse, Rundfunk und Internet. Das Pressrecht obliegt den einzelnen Ländern und regelt z. B. die Impressumspflicht. Die rechtlichen Aspekte des Rundfunks werden durch Staatsverträge der Länder (bspw. Rundfunkstaatsvertrag) geregel, das Internetrecht greift auf verschiedene Regelungen des Bundes und der Länder zurück.

Die Digitalisierung führt in der heutigen Zeit dazu, dass immer mehr Medien aller Art geschaffen und genutzt werden. Trotz der Vorteile dieser Medien, sind die rechtlichen Regelungen nicht außer Acht zu lassen. Das Medienrecht ist eng mit den Grundfreiheiten des Grundgesetzes verknüpft, die stets zu berücksichtigt werden müssen. Sind Sie im Bereich des Medienrechts aktiv, weil Sie bspw. Texte veröffentlichen, so raten wir Ihnen, bei Fragen und Unkenntnis stets einen anwaltlichen Rat einzuholen. Uns ist bekannt, dass die rechtliche Lage zumeist nur schwer abschätzbar ist, dennoch schützt Unkenntnis nicht vor Strafe. Gestützt auf unser Fachwissen und unsere praktischen Erfahrungen beraten wir Sie gerne in Ihrer persönlichen Angelegenheit.