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Der gewerbliche Rechtsschutz schützt das geistige Eigentum der Gewerbetreibenden und umfasst somit eine Bandbreite an Themenbereichen.Das Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht bilden den Kern des gewerblichen Rechtsschutzes, wobei auch innerhalb dieser Rechtsbereiche noch Untergliederungen vorliegen. Das Urheberrecht ist lediglich ein verwandtes Rechtsgebiet, jedoch nicht Teil des gewerblichen Rechtschutzes, da hier der Schutz persönlich geistiger Schöpfungen angestrebt wird.
Das Markenrecht schützt die Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr, wobei sich dies auf die nationale wie auch auf internationale Ebene beziehen kann. Das Markenrecht schützt dabei insbesondere die so genannten Wortmarken, die sich aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder Sonderzeichen zusammensetzen, und die Bildmarken. Bildmarken sind wiederum Bilder, Bildelemente und Abbildungen ohne jegliche Wörter. Marken sollen die Kennzeichnung und Unterscheidung von Produkten ermöglichen und somit den Konsumenten eine Hilfestellung und den Unternehmen eine Imagefunktion bieten. Neben einer Wort- und Bildmarke schützt das Markenrecht auch so genannte Werktitel. Werktitel bezeichnen z. B. Film- oder Tonwerke und schützen somit vor Verwechslung und Nachahmung.
Um z. B. technische Erfindungen zu schützen, werden Patente vergeben. Patente privilegieren den Inhaber in der Nutzung und Verwendung des patentierten Erzeugnisses, wobei ein Patent räumlich und zeitlich befristet vergeben wird. Der Inhaber des Patents kann Dritten die Nutzung des Patents durch Patent-Lizenzverträge erlauben. Eine Übersicht über alle eingetragenen Marken und Patente in Deutschland liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vor.
Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in das Kartell- und Lauterkeitsrecht, wobei lediglich das Lauterkeitsrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes anzusehen ist. Das Lauterkeitsrecht strebt einen unverfälschten Wettbewerb an, der u. a. bei Bestechung, Irreführung und Lockvogelangeboten tangiert wird. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll einen unverfälschten Wettbewerb ermöglichen und somit Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Akteure schützen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden regelmäßig abgemahnt und haben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge.
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