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Wir sind eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Internet- und Medienrecht sowie Urheber- und Markenrecht. Darüber hinaus arbeiten wir im Bereich der Vertragsgestaltung im IT- und Datenschutzrecht.
Unser kompetentes und fachübergreifendes Team, bestehend aus Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern, berät und vertritt größere mittelständische Unternehmen und Freiberufler wie auch Start-Ups.
Daneben stehen wir auch Verbrauchern in unseren Schwerpunktbereichen deutschlandweit beratend zur Seite und setzen uns engagiert für die Rechte unserer Mandanten ein.
Informationen zur Authentizität unserer Bewertungen finden Sie hier.
Achtung: Derzeit missbraucht die Firma "FCA Financial Conduct Authority" in ihren Verträgen unsere Firmierung: So wird dort als Ansprechpartner Rechtsanwalt Sebastian Günnewig der e-commerce-Kanzlei benannt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir in keinem Zusammenhang mit der Firma FCA Financial Conduct Authority stehen und distanzieren uns ausdrücklich von den Angeboten dieser Firma.
Achtung: Derzeit missbraucht das angebliche
Inkasso-Unternehmen "Federal Management" aus Dortmund unser
TÜV-Zertifikat.
Wir werden diesbezüglich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstatten und hiergegen zivilrechtlich vorgehen.
Es werden hier Forderungen der Spielgemeinschaft Winners 49 & Top 400 & Millionenrente geltend gemacht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir weder für das angebliche Inkasso-Unternehmen "Federal Management" noch für diese
Spielgemeinschaft tätig sind. Vielmehr vertreten wir Mandanten GEGEN diese Anbieter.
Lesen Sie hier mehr: Informationen über Winners 49 Top 400 Millionenrente
Homeoffice hat sich längst als Alternative zur regulären Arbeit im Büro etabliert und bringt sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber meist viele Vorteile mit sich. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber als Verantwortlicher nun jedoch auch Datenschutz und Datensicherheit im Home-Office seiner Mitarbeiter gewährleisten. Erfüllt er die unterschiedlichen Anforderungen, die sich z.B. aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben nicht, drohen u.a. behördliche Bußgelder.
Das Geschäft mit Coins-Käufen und unseriösen Fake-Chatpartnern. Wir helfen bei der Rückforderung von Ausgaben für Flirt-Coins und fechten Verträge und Zahlungen für Sie an.
Erfahren Sie hier, wie nun am besten vorzugehen ist.
Sie haben eine wettbewerbs- oder markenrechtliche Abmahnung erhalten? Dann unterschreiben Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung, sondern erfahren Sie auf unserer Seite, wie Sie sich am besten verhalten sollten...
Sie sind bewusst oder unbewusst in eine Abofalle geraten und werden nun aufgefordert oder angemahnt, Gebühren zu überweisen? Oder wurden von Ihrem Kreditkarten- bzw. Bankkonto Beträge bereits abgebucht? Dann erfahren Sie hier, was Sie tun sollten und wie wir Ihnen helfen können...
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