Mahnung der infoscore Forderungsmanagement GmbH für Amazon / Paypal

Unbekannte Bestellung (Datenmissbrauch)

Die Inkassofirma Infoscore Forderungsmanagement GmbH mahnt für Amazon und Paypal wegen angeblicher nicht beglichener Forderungen.

Die Mahnungen sind echt! Die Bestellungen/Forderungen allerdings oftmals nicht von den Betroffenen veranlasst. Wohl ein Fall des Datenmissbrauchs!

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Betroffene berichten uns, von der infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Verl im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A.bzw. Paypal Mahnungen über nicht unerhebliche Summen erhalten zu haben. Dabei hätten Sie keine Bestellung getätigt und könnten die Forderung nicht zuordnen.

So heißt es auszugsweise:

„Forderung der Firma Amazon Payments Europe S.C.A.

Bitte überweisen Sie umgehend!

Sehr geehrter....,

die Firma Amazon hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt, nachdem Sie die Lastschrift zu Ihrer Bestellung widerrufen haben und trotz Mahnung keine Zahlung einging. (...)“

Es wird eine Zahlung von mehreren hundert Euro binnen 10 Tagen gefordert. Ähnlich ist es bei Forderungen für PayPal. Hier kommen zu der (angeblichen) Hauptforderungen auch Verzugs- und Mahnkosten hinzu und es heißt u.a.:

„Nach fruchtlosem Ablauf der o.g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten“

Betroffene berichten uns, dass Sie keine Rücklastschrift veranlasst hätten und ihnen nicht bekannt sei, um welche Forderung es sich handele. Hier liegt die Vermutung nahe, dass Sie Opfer von Datenmissbrauch geworden sind!


Unser Rat

Reagieren Sie schnell und lassen die Rechtmäßigkeit der Forderungen prüfen.

Im Falle von Datenmissbrauch sollte umgehend gehandelt werden. Amazon/PayPal und die Inkassofirma sollten unterrichtet werden, um die Forderung wirksam zurückweisen zu können.

Auch sollte überlegt werden, ob Strafanzeige zu stellen ist.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

oder über unser Kontaktformular

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 23.11.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.