Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafen-Falle

Warum die Unterlassungserklärung schnell existenzbedrohend werden kann

Sie haben eine Abmahnung erhalten und werden zur Unterlassung aufgefordert?

Wir raten dringend davon ab, ohne juristische Überprüfung die einer Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung der Gegenseite zu unterzeichnen.

Oftmals sind die im Entwurf beigefügten Formulierungen der Gegenseite deutlich zu weit gefasst. Im Falle der berechtigten Abmahnung ist lediglich im Rahmen der Abgabe einer Unterlassungserklärung das konkret beanstandete Verhalten zu unterlassen – nicht mehr. Auf die genaue und exakte Formulierung kommt es an, andernfalls verpflichten Sie sich über das beanstandete Verhalten hinaus, ohne dass es dem bedarf.

Viel gravierender und möglicherweise existenzbedrohlich ist es aber, wenn Sie das Ausmaß der abgegebenen Unterlassungserklärung verkennen. Möglicherweise sind auch durch die Gegenseite sogenannte Vertragsstrafenfalle eingebaut, in die Sie leicht tappen.

Nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sorgt für Rechtssicherheit. Typische Problemfelder sind neben der konkret zu erfassenden Handlung, die zu unterlassen ist, die Anpassung einer Vertragsstrafe sowie der Ausschluss von zeitlich zurückliegenden Verstößen. Hier ist dringend eine qualifizierte und auch individuelle Beratung und Vertretung erforderlich, die Sie vor finanziellen Schäden bewahren kann.