Sie haben eine unberechtigte Abmahnung erhalten?

Wir verteidigen Sie und wehren Ansprüche ab

Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel des Wettbewerbs. Wenn eine Abmahnung begründet ist, so ist auch regelmäßig eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sind Anwaltskosten auszugleichen.

Tatsächlich gibt es aber auch Fälle, wonach eine Abmahnung unbegründet ist. Dies kann etwa daran liegen, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. In diesem Fall stehen dem Abmahner keinerlei Ansprüche zu – vielmehr ist er zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen der berechtigten Zurückweisung einer rechtswidrigen Abmahnung verpflichtet. Rechtsmissbräuchlich ist eine Abmahnung dann, wenn überwiegend sachfremde Erwägungen verfolgt werden, wie beispielsweise die Generierung von Anwaltskosten,. Ein deutliches Indiz hierfür ist der Ausspruch von Massenabmahnungen. Dem Abmahner stehen sodann Ansprüche nach § 8 Abs. 4 UWG entgegen.

Wenn die Abmahnung zwar nicht rechtsmissbräuchlich ist, so kann sie dennoch in der Sache jedenfalls unbegründet sein. Dies ist dann der Fall, wenn der behauptete Tatbestand durch Sie schlichtweg nicht verwirklicht wird. Auf dieser Tatsachenebene gilt es, den Anspruch der Gegenseite abzuwehren.

Wir empfehlen daher stets die qualifizierte Überprüfung einer erhaltenen Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Oftmals enthält eine ausgesprochene Abmahnung Details, wonach Ansprüche unbegründet sind.

Keinesfalls sollten Sie sich von den Aufforderungen der Gegenseite erschrecken lassen. Wir verfügen über qualifizierte Erfahrung und wehren unberechtigte Ansprüche in jeder Hinsicht für Sie ab.