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Culpa Inkasso: Zahlungsaufforderung, Mahnungen und Ratenzahlung

Welche Forderungen werden geltend gemacht?

Sie können sich nicht erklären, warum Sie Inkasso-Schreiben und Kostenrechnungen von der Culpa Inkasso GmbH (= Culpa Inkasso) erhalten? 

Sie bezweifeln, dass Sie den behaupteten Vertrag abgeschlossen haben, für den nun die Culpa Inkasso GmbH die Kosten geltend macht?

In diesen Fällen sollten Sie erhaltene Zahlungsaufforderungen bzw. Inkasso-Schreiben unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung sind auch die Forderungen gegen Sie unwirksam und müssen nicht gezahlt werden.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

per Telefon unter: 0221 9 758 758 0

oder senden Sie uns die erhaltene Mahnung per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular.

Culpa Inkasso Fallübernahme: VORGERICHTLICHE Zahlungsaufforderung

Betroffene erhalten regelmäßig zunächst ein Scheiben oder eine vergleichbare E-Mail mit seriöser Gestaltung. Dieses enthält die ersten Information über den Gläuber, der laut der Culpa Inkasso GmbH offene Forderungen (meist aus einem Online-Dienstleistungsvertrag) besitzt. Dieses meist erste Schreiben, das Betroffene (anstelle einer Rechnung) zu Beginn erhalten, setzt bereits eine letztmalige Frist, die (angebliche) offene Forderung zu begleichen:

Bitte beachten Sie, dass dies die von unserer Seite letzte schriftliche Aufforderung ist und bei erneut ausbleibender Zahlung sofort gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Ratenzahlungsvereinbarung / -bestätigung

Betroffene lassen sich oftmals zu einer Ratenzahlung bewegen - doch Achtung: Das Leisten einer (Teil-)Zahlung bzw. das Vereinbaren einer Ratenzahlung entspricht einem indirekten Schuldanerkenntnis. So stimmen Sie hiermit der Rechtmäßigkeit der Forderung gegen Sie zu.

Die Culpa Inkasso bewegt Betroffene zur Einhaltung der Ratenzahlung, indem bei Zahlungsverzug zusätzliche Kosten angedroht werden:

Sollten Sie mit der Zahlung einer Rate mehr als eine Woche in Rückstand kommen, so wird der gesamte noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.

Zusätzliche Kosten - neben Verzugszinsen -
entstehen in Höhe einer Einigungsgebühr nebst Auslagen.

Bei Nicht-Reaktion: Erhöhte Inkasso-Forderung + gerichtliche Maßnahmen

Sie sollten den geforderten Betrag keinesfalls ungeprüft bezahlen. In vielen Fällen lässt sich der vermeintliche Vertrag wirksam anfechten. 

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls: 

per Telefon unter: 0221 9 758 758 0

oder senden Sie uns die erhaltene Mahnung per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular.


Das Problem: 
Der Versuch, die Angelegenheit einfach auszusitzen, erhöht oftmals die Kosten:

Die Forderung wurde von Ihnen bereits teilweise beziehungsweise gar nicht ausgeglichen. Unser Auftraggeber hat uns nun eine weitere Forderung gegen Sie gemeldet.

Wenn Sie nicht zahlen und die Forderung nicht überprüfen und nicht anfechten lassen, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Ohne Einspruch gegen diesen bzw. gegen den folgenden Vollstreckungsbescheid kann die Gegenseite ggf. gegen Sie vollstrecken.

Nach Ablauf der oben genannten Frist sind gerichtliche Maßnahmen nicht zu vermeiden.



Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene aus derartigen Inkasso-Forderungen u.a. durch eine rückwirkende Anfechtung retten.

Die geltend gemachten Forderungen wurden so oftmals gänzlich fallen gelassen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 24.02.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.