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Inkassodienst.NRW - Euro Collect GmbH - Schuldner.nrw - Inkasso aus NRW

Update: Zahlungsaufforderung / Mahnung ohne Gläubiger

Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Betroffenen, die nicht wissen, in wessen Auftrag die Euro Collect GmbH (Sitz: Niederstr. 15, 40789 Monheim am Rhein) Forderungen eintreibt. Eine Ratenzahlung sei angeblich mit dem Schuldner vereinbart worden, mit der dieser die Forderung anerkannt habe. Dementsprechend enthält die E-Mail tatsächlich auch keine Anhaltspunkte auf den Gläubiger und hat z.B. den Betreff:

Ratenzahlung ist nicht erfolgt - AZ: ...............


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

per Telefon unter: 0221 9 758 758 0

oder senden Sie uns die erhaltene Mahnung per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular.

Im weiteren heißt es regelmäßig:

Sehr geehrter Herr ......,,

in vorbezeichneter Angelegenheit hatten Sie die Forderung anerkannt
und eine Teilzahlugsvereinbarung mit unserem Auftraggeber getroffen.

Leider konnten wir innerhalb der letzten Periode von 30 Tagen
keinen Zahlungseingang feststellen. Bitte nehmen Sie umgehend -
innerhalb der nächsten 7 Tage - die nächste Ratenzahlung vor.

Den aktuellen Kontostand finden Sie am Ende der Email.

Sollte keine Rate eingehen, werden wir die bereits von Ihnen anerkannte
Forderung zur weiteren Vollstreckung im Urkundenverfahren beschleunigt gerichtlich geltend machen.

Die nicht vertragsgemaesse Abwicklung der Ratenzahlung wird seitens unseres
Auftraggebers ggf. auch an Auskunfteien wie beispielsweise die SCHUFA oder Creditreform uebermittelt.

Ebenfalls wird das vertragswidrige Verhalten an angeschlossene Auskunfteien gemeldet werden muessen.

Beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskanzlei empfangsbevollmächtigt ist.


Bankverbindung:
Empaenger: Rechtsanwaltskanzlei [...]
IBAN: [...]
BIC: [...]

Gesamtforderung: EUR 222.10
Bereits gezahlt: EUR 110.00



Mit freundlichen Gruessen
[...]

Haben Sie Fragen zu der erhaltenen Mahnung?

Sie können sich nicht erklären, warum sie von der Euro Collect GmbH (= Inkassodienst.NRW) eine Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung erhalten haben? 

Sie wissen auch nicht, welchen Vertrag sie wie und mit wem abgeschlossen haben sollen, für den nun die Euro Collect GmbH die Kosten geltend macht?

In diesen Fällen sollten Sie erhaltene Zahlungsaufforderungen bzw. Inkasso-Schreiben unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung sind auch die Forderungen gegen Sie unwirksam und müssen nicht gezahlt werden.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

per Telefon unter: 0221 9 758 758 0

oder senden Sie uns die erhaltene Mahnung per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular.

E-Mail mit Zugangsdaten zum "Schuldnerportal"

Betroffene erhalten regelmäßig eine E-Mail mit offiziell und seriös anmutender Gestaltung. Diese enthält einen Link sowie Zugangsdaten, mit denen sich der Schuldner im so genannten Self-Service Portal der Euro Collect GmbH (= Inkassodienst.NRW) einloggen kann, um insbesondere folgendes zu tun:

- Ratenzahlung vereinbaren
- Forderungsinformationen einsehen
- Kontakt aufnehmen
- u.v.m.


Kaum Information zum Anspruch / Vertrag

Dabei steht die Aufklärung des Betroffenen, warum er die Inkasso-Forderung begleichen soll bzw. für welche Dienstleistungen nun Zahlungen fällig sind, im Hintergrund. 

Im hier gezeigten Beispiel wird bei Klick auf "Vertragserläuterung" (oben rechts im Bild zu sehen) z.B. nur konkret ausgeführt:

Es besteht gegen Sie eine Forderung der Firma [xyz] aus einem Dienstleistungsvertrag [xyz].

Darauf folgen lediglich textbausteinartige, standardisierte Informationen:

Dem Auftrag liegt ein von Ihnen online unterzeichneter Auftrag zugrunde, den Sie nebst Ausweiskopie bei unserem Mandanten eingereicht haben. Durch Ihren Zahlungsverzug bedingt, wurden wir - als registrierter Rechtsdienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG - von unserem Mandanten mit dem Einzug der Forderung beauftragt und fordern Sie hiermit zur sofortigen Zahlung auf. Unser Mandant teilt mit, dass die Leistung bereits erbracht wurde.

Achtung: Zahlung = Schuldanerkenntnis

Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Betrag. In vielen Fällen lässt sich der vermeintliche Vertrag wirksam anfechten. 

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls: 

per Telefon unter: 0221 9 758 758 0

oder senden Sie uns die erhaltene Mahnung per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular.


Das Problem: 
Wenn Sie vorschnell über einen Klick auf den Button "Ratenzahlung vereinbaren" oder "Sofort online bezahlen" die Zahlung veranlassen, so stimmen Sie hiermit der Rechtmäßigkeit der Forderung zu:

erkenne ich die Gesamtforderung an



Leisten Sie im weiteren Verlauf dann keine Zahlung, so erhalten Sie i.d.R. E-Mails, in denen weitere Konsequenzen angedroht werden:

Sollte keine Rate eingehen, werden wir die bereits von Ihnen anerkannte Forderung zur weiteren Vollstreckung im Urkundenverfahren beschleunigt gerichtlich geltend machen.

Die nicht vertragsgemaesse Abwicklung der Ratenzahlung wird seitens unseres Auftraggebers ggf. auch an Auskunfteien wie beispielsweise die SCHUFA oder Creditreform uebermittelt.

Ebenfalls wird das vertragswidrige Verhalten an angeschlossene Auskunfteien gemeldet werden muessen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene aus derartigen Inkasso-Forderungen u.a. durch eine rückwirkende Anfechtung retten.

Die geltend gemachten Forderungen wurden so oftmals gänzlich fallen gelassen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 18.04.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.