Aboverträge mit Minderjährigen – Haften Eltern für ihre Kinder?

Immer wieder kommt es vor, dass Minderjährige Kinder beim Surfen im Web teilweise ungewollt einen Abovertrag beispielsweise auf einer Streaming-Plattform oder einer Erotikwebseite abschließen.

Hier kommt es insbesondere auch auf das Alter des Kindes an.


Kinder bis 7 Jahre

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig und können keine wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen, mithin auch online keine Verträge eingehen. Die Verträge sind schlicht unwirksam und Forderungen können zurückgewiesen werden.

Kinder von 7 bis 17 Jahre

Kinder zwischen 7 und 17 Jahren können grundsätzlich Rechtsgeschäfte abschließen, allerdings nur mit Zustimmung oder nachträglicher Einwilligung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Taschengeldparagraf nach § 110 BGB, wenn der Kaufpreis mit dem Taschengeld bezahlt werden kann. Dies ist bei einem Abovertrag gerade nicht der Fall und die Ausnahme ist auf wiederkehrende Zahlungen wie bei einem Abo nicht anwendbar.

In diesem Fall stehen die Chancen einer Anfechtung des Vertrages gut.

Dabei ist allerdings unbedingt zu beachten, dass mit Erreichen des 14.-Lebensjahres grundsätzlich auch die Strafmündigkeit von Kindern gegeben ist und bei Vortäuschen einer Volljährigkeit oder Angabe falscher Daten eine Strafbarkeit ihres Kindes in Betracht kommen könnte. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen dem Plattformbetreiber durch Angabe eines falschen Geburtsdatums oder durch anklicken einer speziellen "Ja, ich bin volljährig"-Schaltfläche die Volljährigkeit vorgegaukelt wurde. Hier sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Unabhängig vom Erreichen des Alters von 14 Jahren kann durch dieses Verhalten zudem eine Schadensersatzpflicht begründet werden.

Es muss also hier wohl überlegt werden, wie reagiert werden sollte. Hier werden wir aber im Falle einer Mandatierung entsprechende Maßnahmen wie insbesondere weitere Anfechtungsgründe der Gegenseite kommunizieren, um diesbezügliche Folgen soweit wie möglich zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.