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Soforthilfe gegen Scoreheld-Forderung: Smart Connect LLC

Mahnung von Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt König

Betroffene erhalten Zahlungsaufforderungen von Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt König im Auftrag der Smart Connect LLC und bitten uns um Hilfe.

Da wir viele Betroffene gegen solche Forderungen verteidigen, klären wir auf, was Sie nun am besten tun sollten.

Sie möchten sofort anwaltliche in Ihrem Fall? Nehmen Sie hier kostenfrei und unverbindlich Kontakt mit uns auf: Zum Kontaktformular (hier klicken)

Vertragliche Forderungen von Scoreheld

Inhaltlich geht es in der Regel um einen (angeblichen) Dienstleistungsvertrag zur Löschung negativer Schufa-Einträge. Als Vertragsabschluss-Seite wird von der Culpa Inkasso GmbH nicht selten das Internetportal scoreheld.com angegeben, über das die kostenpflichtige Bestellung erfolgt sein soll. Diese Portalseiten sind Rechtsanwalt Günnewig bestens bekannt. So berichteten wir bereits mehrfach über Scoreheld, die früher ausweislich ihrer AGB / Impressum / Kontaktseite von der Firma Intaxx B.V. aus den Niederlanden (Stand: 2020), später von der Firma Andersen Partners SLLC aus den USA (Stand: 2021) und zuletzt von der Firma Medway Advice Ltd. (Stand: 2023) betrieben wurde. Dementsprechend teilt die Culpa Inkasso GmbH in manchen Fällen mit, dass die Forderung von der Firma Medway Advice Ltd. an die Smart Connect LLC abgetreten worden sei. Die Hauptforderung beträgt laut Culpa Inkasso nicht selten ca. 380,- EUR und die Forderungssumme inklusive Inkasso-Gebühren etwa 500,- EUR.

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso und Rechtsanwalt König

Werden die Gebühren der Smart Connect nicht oder nicht fristgerecht an den gezahlt, so besteht die Gefahr eines Inkasso-Verfahrens wie beschrieben, beispielsweise durch die Culpa Inkasso GmbH. Früher wurden Forderungen häufig durch das Inkassobüro Euro Collect Inkasso GmbH eingetrieben, gegen das Rechtsanwalt Günnewig ebenfalls in zahlreichen Verfahren vorgegangen ist. Zahlungsaufforderungen von der Culpa Inkasso GmbH sind unter anderem überschrieben mit:

„INKASSO FALLÜBERNAHME - VORGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“

Gefordert werden hier z.B. neben der Hauptforderung die Mahnkosten der Smart Connect LLC, Zinsen und Inkassokosten wie eine Grundvergütung, Auslagenpauschale oder Liquiditätsüberprüfung. Zudem wird regelmäßig darauf hingewiesen,

„[…] dass dies von unserer Seite die letzte schriftliche Aufforderung ist und bei erneut ausbleibender Zahlung sofort gerichtliche Schritte eingeleitet werden.“

Die Rückseite bzw. Folgeseite beinhaltet meist ein Formular zur

RÜCKANTWORT

Hierbei ist nicht selten das Feld Schuldanerkenntnis bereits vorangekreuzt. Achtung: Schicken Sie diese Rückantwort ungeprüft zurück, stimmen Sie der Richtigkeit der Forderung zu!

Wie Sie in Ihrem konkreten Fall nun vorgehen sollten, klären wir gerne in unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: Schicken Sie uns hierzu die Scheiben und E-Mails zur Prüfung zu: Zum Kontaktformular (hier klicken)

Mahnverfahren durch Rechtsanwalt Albrecht König

Nicht selten soll nach erfolglosem Inkasso-Verfahren der Culpa Inkasso Rechtsanwalt Albrecht König aus Stuttgart die Forderung für die Smart Connect LLC eintreiben. Auch dessen Vorgehen ist Rechtsanwalt Günnewig hinlänglich bekannt. Im anwaltlichen Mahnverfahren werden weitere Gebühren berechnet, die Sie ebenfalls zahlen sollen.

Haben Sie ein Schreiben eines Rechtsanwalts erhalten, so sollten Sie nun zeitnah reagieren, da z.B. Rechtsanwalt König nicht selten daraufhin weist:

„Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird das gerichtliche Verfahren unabwendbar und ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht. Die deutlich höheren Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.“

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Fallprüfung. Schicken Sie uns hierzu einfach die Scheiben und E-Mails: Zum Kontaktformular (hier klicken)

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Inkasso-Schreiben von z.B. der Culpa Inkasso GmbH erhalten?

Rechtsanwalt König weist auf bevorstehende gerichtliche Schritte hin?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie hatten die Forderung schon bezahlt und trotzdem erhalten Sie neue Mahnungen?

Smart Connect LLC bzw. scoreheld sind Ihnen unbekannt und Sie werden dennoch zur Zahlung aufgefordert?

Bewahren Sie Ruhe!

  1. Bezahlen Sie nicht voreilig und ungeprüft die Forderung!
  2. Vereinbaren Sie nicht ungeprüft eine Ratenzahlung oder Ähnliches!
  3. Nutzen Sie gerne unsere Fallprüfung: Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung über unser Kontaktformular (hier klicken)

Zu prüfen ist unter anderem, ob der Vertrag überhaupt wirksam abgeschlossen oder ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde, ob verbraucherschutzrechtliche Vorschriften eingehalten wurden oder auch ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene bei derartigen Abo-Verträgen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 24.03.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.