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Scoreheld.com -  Abo-Vertrag der Medway Advice Ltd. - vormals der Andersen Partners AP SLLC bzw. Intaxx B.V. 

Mahnung durch Euro Collect GmbH (Inkassodienst.nrw bzw. schuldner.nrw), Culpa Inkasso GmbH bzw. pajisto Forderungsmanagement GmbH.

Die Medway Advice Ltd. betreibt derzeit (Stand: 31.01.2023) die Plattform scoreheld.com. 

Vormals wurde diese von dem Unternehmen Intaxx B.V., Avenue Ceramique 221, 6221 KX Maastricht, Netherlands (Stand: 25.05.2020) und später von der Andersen Partners SLLC (AP SLLC), Newark, DE 19713, USA (Stand: 04.06.2021) betrieben. 

So befand sich beispielsweise im Impressum der Seite Scoreheld.com folgendes ( https://scoreheld.com/impressum - Stand: 25.05.2020):

Scoreheld is a dutch brand of 

Intaxx B.V.
Avenue Ceramique 221
6221 KX Maastricht
Netherlands


Später fanden sich Impressum-Daten wie die Anbieterkennzeichnung auf der Kontakt-Seite von scoreheld.com ( erreichbar unter https:/scoreheld.com/contact - Stand: 04.06.2021 ):

E-Mail
service@scoreheld.com
Company
Scoreheld, Andersen Partners SLLC, Newark, DE 19713, USA


Bei Registrierung für die Dienste erhalten Nutzer Rechnung(en) mit Abo-Kosten und bei Zahlungsverweigerung  folgen Mahnungen durch Inkassounternehmen wie der Culpa Inkasso GmbH, der Euro Collect GmbH (= Inkassodienst.nrw bzw. schuldner.nrw) oder auch der pajisto Forderungsmanagement GmbH, wie sich aus uns vorliegendem Inkasso-Schreiben ergibt.

Zum Hintergrund


Die Seite www.scoreheld.com wirbt mit der Löschung von negativen SCHUFA Einträgen. Es handelt sich dabei um einen Abo- bzw. um einen Laufzeit-Vertrag. Auf der Seite heißt es dazu:

 „Schufa verbessern!

Verbessern Sie Ihre SCHUFA und beantragen Sie jetzt einfach und schnell die Löschung Ihrer negativen SCHUFA Einträge. Schrittweise in nur wenigen Minuten.“
(Stand: 31.01.2023)

Unter Konditionen & Preise liest man:

"Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und Sie erhalten sofortigen Zugang für diesen Zeitraum (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 178,85€ pro Jahr. Dies entspricht etwa 0,49 € pro Tag. Der Gesamtpreis für 2 Jahre beträgt somit 357,70€."
(Stand: 31.01.2023)

Nutzer berichten uns, dass Ihnen nicht bewusst gewesen sei, einen derartigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Anscheinend besteht insoweit eine Zusammenarbeit mit der PLUS CARDS Ltd. welche als Kreditvermittler agiert. Werden die geforderten Kosten nicht gezahlt, wird die Forderung mit Hilfe von Inkassounternehmen wie der Euro Collect GmbH (Inkassodienst.NRW bzw. Schuldner.nrw), Culpa Inkasso GmbH bzw. pajisto Forderungsmanagement GmbH eingetrieben, wodurch noch weitere Mahnkosten hinzukommen.

So hatte die Euro Collect GmbH beispielsweise in einem uns vorgelegten Inkasso-Schreiben angegeben:

"Gläubiger: Intaxx B.V., Avenue Ceramique 221, 6221KX Maastricht, NL
Domain: www.scoreheld.com

Sehr geehrte Damen und Herren!
Es besteht gegen Sie eine Forderung der Firma Intaxx B.V. aus einem Dienstleistungsvertrag (SCHUFAHELD.COM), der in Zusammenhang mit einer Mastercard abgeschlossen wurde."

Insbesondere über die Vorgehensweisen der Euro Collect GmbH (=Inkassodienst.NRW) haben wir bereits hier berichtet:
Inkassodienst.NRW - Euro Collect GmbH - Schuldner.nrw - Inkasso aus NRW

Informationen über die Culpa Inkasso GmbH finden Sie hier:
Culpa Inkasso GmbH 


Lassen Nutzer die dort gesetzten Zahlfristen fruchtlos verstreichen, wurde in den uns vorliegenden Fällen nicht selten das anwaltliche Mahnverfahren eingeleitet. Hiermit wurde z.B. die Lectio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt, wie sich aus den entsprechenden Aufforderungs-Schreiben ergibt. 

Hierin wird von Nutzern erneut die Zahlung gefordert unter Androhung weiterer Maßnahmen, es heißt z.B.:

"Ankündigung der Klage vor dem zuständigen Amtsgericht
[...]
Bei Zahlungseingang erklären wir die Erledigung."

Wir helfen Ihnen!

Handeln Sie zeitnah und lasen Sie die Abbuchung / Forderung anwaltlich prüfen.

Es ist zunächst zu prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, also ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Hier könnten z.B. einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein. Die Nutzungsbedingungen der Plattform dürften in soweit juristisch zu prüfen sein.

Hier kann eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung sinnvoll sein.

Zudem sollten Sie datenschutzrechtliche Auskunfts- /Löschungs- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 31.01.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.