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Rechnung für einen 2-Jahres-Vertrag für die Dating-Seite leichteLuder.com erhalten?

Eine Rechnung für die ersten 12 Monate über 459,45 Euro und auch das Angebot auf der Seite leichteLuder.com wirft Fragen auf! Lesen Sie hier mehr!

Die Firma Smiles + Happy Entertainment UG bzw.GmbH aus Frankfurt am Main betreibt Dienstleistungen im Bereich von Dating-Webseiten.

Bei der Angebotsseite leichteluder.com sind Parallelen mit Angeboten der Mediapool & friends UG aus Leipzig (vormals aus Berlin) erkennbar.

Allerdings merkwürdig ist bei der uns vorliegenden Rechnung, dass die Firma Smiles + Happy Entertainment UG bzw.GmbH eine Rechnung über 459,45 Euro für das angebliche Angebot "leichteluder.com" versendet, doch nach Angaben des Impressum der Seite "leichteluder.com" diese Seite von der Blue Internet Media GmbH (EOOD) betrieben wird.

Zudem wirft die Seite "leichteluder.com" weitere Fragen auf. Haben auch Sie eine Rechnung, eine Mahnung oder ein Schreiben in diesem Zusammenhang erhalten, dann lesen Sie unbedingt weiter...

Abokosten von bis zu 938,85 Euro*!

*) Stand: 15.03.2022: für einen 24-Monatsvertrag zu 39,95 EUR / Monat abzgl. einer Gutschrift in Höhe von 19,95 Euro für die SchnupperPhase (14Tage).


Bei Prüfung der Website "leichteluder.com" fällt uns zunächst auf, dass in der grafischen Darstellung Parallel zu den Angeboten der Mediapool & friends UG aus Leipzig (vormals Berlin) bestehen. An dieser Stelle ist beachtlich, dass obwohl die Firmen Smiles + Happy Entertainment UG bzw.GmbH (aus Frankfurt a.M.) und Mediapool & friends UG (aus Leipzig) ihren Sitz in unterschiedlichen Städten haben, neben den grafischen und ablauftechnischen Parallelen auch den gleichen Geschäftsführer.


Die Firma Mediapool & friends UG betreibt u.a. die Online-Dating-Plattformen Sexy-Date.site/website und VerboteneFrauen.com

Wir berichteten bereits an anderer Stelle über die Angebot Sexy-Date.site/website und VerboteneFrauen.com:

Abovertrag der Mediapool & friends UG – Sexy-Date.site

UPDATE: Mediapool & friends UG – Sexy-Date.site

2-Jahres-Vertrag der Mediapool & friends UG – verboteneFrauen.com


Ein genauer Blick in die Leistungs- und Gebührenbeschreibung der jeweiligen Startseiten offenbart, dass man augenscheinlich zur Nutzung der wesentlichen Funktionen einen gebührenpflichtigen Abovertrag abschließen muss. Auch die Mediapool & friends UG bietet hier anscheinend regelmäßig eine 14 tägige „Schnupperphase“. Die Kosten der Abos der Mediapool & friends UG variieren je nach Länge der Mitgliedschaft und betragen bis zu 1066,56 Euro.


Bei Besuch der Startseite von leichteLuder.com öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, das zum Kauf eines weiteren kostenpflichtigen Angebotes für "sex mucle training" zur Verbesserung der zum zusätzlichen (!) Preis von 394 Euro verleiten soll. Anbeiter dieses Angebotes der "JAMES KUTCHER ACADEMY" soll laut AGB  die Sunny Side Media GmbH (EOOD), Chemin du Vuasset 2, PREVERENGES,
CH-1028, in Switzerland sein. Auch hier soll augenscheinlich eine ausländische Vertreibsfirma Vertragspartner werden:

Für solche Kurse zum Preis von ebenfalls 394 Euro war uns bislang die ONEnxt MEDIA UG aus Aachen bekannt. Hierzu lesen Sie unsere Beitrag über die ROCKETMen Academy:

ONEnxt MEDIA UG = ROCKETMen Academy Online-Kurs für "Super-Sex"


Nach weiteren Recherchen überrascht uns, dass die Rechnung für das Angebot leichteluder.com von der Smiles + Happy Entertainment GmbH, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main ausgestellt wurde, diese Firma aber auf der eigenen Website "smilesandhappyentertainment.com" als UG (haftungsbeschränkt) firmiert (Stand: 12.03.2022):

>>> Auszug der Seite: smilesandhappyentertainment.com/impressum.php (Stand: 12.03.2022). <<<

Ferner wirbt die Smiles + Happy Entertainment mit weiteren internationalen Standorten, wenngleich die Ergänzung "Partner" in diesem Zusammenhang unklar ist:


>>> Auszug der Seite: smilesandhappyentertainment.com/index.php (Stand: 12.03.2022). <<<

Besonders irritierend ist allerdings, dass die Seite leichteLuder.com laut Impressum dieser Seite gar nicht von der Smiles + Happy Entertainment UG/GmbH betrieben wird, sondern der nach § 5 TMG Verantwortliche die Blue Internet Media GmbH (EOOD), Via Maggio 1C, Ticino, Lugano, CH 6900, Switzerland sein soll:


>>> Auszug der Seite: leichteluder.com/impressum (Stand: 12.03.2022). <<<

An dieser Stelle ist unklar, wieso nun die Smiles + Happy Entertainment UG/GmbH eine Rechnung für ein Angebot der Blue Internet Media GmbH (EOOD) stellt.

Bereits hier bedarf es einer entsprechenden Prüfung.

Im Rahmen einer Test-Registrierung mussten wir zudem feststellen, dass auf der Seite leichteluder.com zwar drei unterschiedliche Vertragslaufzeiten angeboten werden (6 Monate = Prmium basic, 12 Monate = Prmium comfort und 24 Monate = Premium plus), wir aber bei unserer Test-Registrierung lediglich die Laufzeit mit 24 Monaten möglich war und bei Auswahl der kürzen Laufzeiten sich jeweils eine Fehlermeldung öffnete:


>>> Auszug der Seite: leichteluder.com (Stand: 12.03.2022). <<<


Auch dies wirft weitere Fragen auf...


Rechnung erhalten, obwohl keine Anmeldung für ein kostenpflichtiges Angebot erfolgte?

Haben Sie eine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder gar Mahnung erhalten, obwohl Sie sich nicht für dieses kostenpflichtige Angebot angemeldet haben, so empfehlen wir dringend, die Forderung anwaltlich prüfen zu lassen und nicht vorschnell eine Vereinbarung mit der Gegenseite abzuschließen oder gar den Betrag zu zahlen. Auch eine Zahlung kann unter Umständen einem Schuldeingeständnis gleichkommen.


Wir empfehlen in einer solchen Konstellation auch unsere relevanten Beiträge:

Droht eine Strafbarkeit wegen Betrugs bei falschen Angaben?

Aboverträge mit Minderjährigen – Haften Eltern für ihre Kinder?

Wir helfen Ihnen!

Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Vergleich! Lassen Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der behaupteten Forderung überprüfen.

Sofern Sie bei Vertragsschluss auf die Gebührenpflichtigkeit nicht hingewiesen wurden oder Sie sich gar nicht für ein kostenpflichtiges Angebot angemeldet haben, können die Forderungen juristisch oftmals zurück gewiesen werden. Hier empfiehlt sich allerdings zunächst eine Prüfiung des Einzelfalles.

Auch unzureichende Widerrufsbelehrungen oder fehlerhafte AGB Klauseln können grundsätzlich zu Möglichkeiten führen, sich vom Vertrag zu lösen bzw. die Fordeurng zurückzuweisen. Dies ist jedoch ebenfalls im Einzelfall zu prüfen.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 07.03.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.