Die Mediapool & friends UG aus Berlin betreibt u.a. die Dating-Plattform bzw. die App Sexydate.site
Hier schließen Nutzer leicht ein Abo ab, um die Leistungen der Seite nutzen zu können. Uns berichteten Mandanten, dass Sie die Kostenpflichtigkeit nicht richtig wahrgenommen bzw. missverstanden haben.
Wir berichteten hier bereits ausführlich:
https://e-commerce-kanzlei.de/mediapool-und-friends-sexydate.html
Neben Mahnungen durch die Inkassofirma Culpa Inkasso GmbH wird nun auch die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH aus Düsseldorf (INKASSOvonMORGEN.de) tätig und verlangt teilweise mehr als 1.300,- EUR. In diesem Kontxt werden zudem regelmäßig Angbote u.a. zur Ratenzahlung.
Erfahren Sie hier mehr.
Die Mediapool & friends UG aus Berlin (Geschäftsführer: E. M. Bergal) betreibt u.a. die Plattform bzw. App Sexy-Date.site.
Schnell können Nutzer hier ein kostspieliges Abo abschließen.
Hier wird die „Schnupperphase“ für manche Nutzer zum kostspieligen Verhängnis, denn erfolgt keine Kündigung innerhalb der Schnupperphase, so bleibt ein kostenpflichtiger Vertrag bestehen und verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird.
Bei Zahlungsverzug bedient sich die Firma zur Zahlungseintreibung Inkassofirmen und/oder Rechtsanwaltskanzleien.
Die Firma bediente sich hier der Inkassofirma Culpa Inkasso GmbH.
Nun liegen uns aktuell Fälle vor, in der die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH aus Düsseldorf (=INKASSOvonMORGEN.de) für die Mediapool & Friends UG tätig wird.
Die Kanzlei bietet dabei verschiedene Vergleichsangebote an.
So wird in einem aktuelle Fall ein Betrag von 1.080,16 Euro + Inkassokosten 446,96 Euro = 1.527,12 Euro geschuldet (Stand: April 2021).
Je nach Vergleichsangebot kann man einmalig 619,85 Euro oder 133,62 in 8 Monatsraten (=1.068,96 Euro) oder 81,13 Euro in 16 Monatsraten (= 1.298,08 Euro) zahlen.
Die Angebote gelten dabei nur eine Woche (Annahme durch Zahlung auf das Konto der Kanzlei). Dazu heißt es auszugsweise:
„WICHTIG: Alle Angebote gelten nur bis zum ..... (Eingang auf unserem Konto). Danach wird der klassische Inkassovorgang aktiviert und es sind keine Vergleichsangebote mehr verfügbar“
Es ist bereits ein teilweise vorausgefüllter Überweisungsträger mitgeschickt, der eine Zahlung auf das Kanzleikonto vorsieht.
Die Vergleichsangebote mögen verlockend erscheinen, können doch so bis zu 60 % der geltend gemachten Hauptforderung gespart werden.
Doch lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Hier sollte die Rechtmäßigkeit der Hauptforderung juristisch überprüft werden.
Wenn einen rückwirkende Anfechtung/Widerruf möglich sein sollte, entfallen sämtliche Kosten.
Wir konnten schon viele unzufriedene Nutzer von den unterschiedlichsten Dating-Portalen verteidigen.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0