Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Forderungen der Fin Express GmbH, Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso GmbH im Auftrag der kurafin UG

Vermittlung einer Finanzsanierung durch die Fin Express GmbH

Die Fin Express GmbH mit Sitz in Rosenheim in Deutschland vermittelt Finanzsanierungen und betreibt in diesem Zusammenhang die Internetseite www.fin-express.de.

Und so verspricht die Fin Express GmbH in prominenter Schrift auf der Startseite zur Finanzsanierung:

„SCHNELL UND ENTSPANNT IN DIE SCHULDENFREIHEIT“

Man biete dabei dem Anfragenden vor allem die folgenden Vorteile:

„Garantierte Hilfe ohne Schufa“
„Handverlesene Finanzsanierer“
„99% Weitervermittlung (Geht nicht, gibt's nicht)“
„Anfrage kostenlos und unverbindlich“
„Diskret und Vertrauensvoll“


Wie bei manch anderen Anbietern auch kann man seine Schuldsumme, die Laufzeit und die gewünschte monatliche Rate eingeben und gelangt mit Klick auf einen Button, der vorliegend mit „Jetzt anfragen“ (Stand: September 2023) beschriftet ist, zu einem etwas größeren Formular, das dann das Einkommen und persönliche Informationen wie Adress- und Kontaktdaten abfragt. Anschließend soll Auskunft über das Anstellungsverhältnis gegeben (z.B. Festanstellung unbefristet, In Ausbildung, etc.), Anlagen wie z.B. Personalausweis, Arbeitsvertrag oder auch Gehaltsnachweise hochgeladen und die Vertragsinformationen o.ä. bestätigt werden.

Sodann wird die Anfrage gestellt über den Button „ABSENDEN“.

Wir finden unübersichtlich, welche Kosten mit der Anfrage verbunden sein sollen:

Noch auf der Startseite heißt es

„Anfrage kostenlos und unverbindlich“

und so auch oberhalb des Anfrageformulars in großer Schrift

„[…]Dabei ist Ihre Anfrage kostenfrei und unverbindlich.“


Andererseits wird in den AGB ausgeführt:

„3.6.1 In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt.[…]“


Neben der eigentlichen Vermittlung einer Finanzsanierung wird der Betroffene zudem meiste in einer separaten E-Mail (Betreff lautet regelmäßig: „Persönlicher Finanz-Schutzbrief für […]“) dazu aufgefordert, einen so genannten Finanz-Schutzbrief abzuschließen, „[…] damit die von Ihnen monatlich zu zahlende Rate für Ihre Finanzsanierung auch bei eventueller Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gewährleistet ist“.

Je nach Ratenhöhe fallen hierfür unterschiedliche Kosten an:

„Der monatliche Beitrag für eine Absicherung
- bis zu einer Rate von 150,00 € beträgt 29,90 €
- bei einer Rate von 151,00 € - 350,00 € beträgt 49,90 €
- bei einer Rate von 351,00 € - 450,00 € beträgt 69,90 €“
(Stand: Juli 2023)

Forderungsabtretung und Inkasso-Verfahren

Bezahlt der Betroffene die von der Fin Express GmbH gestellten Gebühren nicht, so besteht die Gefahr, im weiteren Verlauf Mahnungen und Aufforderungsschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH zu erhalten.

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist uns hinlänglich bekannt, es handelt sich hierbei um ein deutsches Inkasso-Büro. Allerdings wurden uns bereits Inkassoschreiben vorgelegt, bei denen die Euro-Invest-Inkasso GmbH für das Eintreiben der offenen Forderung nicht etwa von der Firma Fin Express GmbH beauftragt wurde. Stattdessen wird in den E-Mails und Briefen der Euro Invest Inkasso GmbH nicht selten die Firma kurafin UG (haftungsbeschränkt) als Gläubigerin genannt. Ein genauer Blick in die Forderungsaufstellung in der Vertretungsanzeige des Inkasso-Unternehmens – um genau zu sein in die „Forderungsbegründungen“ – und man erfährt, dass es sich hierbei um die Gebühren des Dienstleistungsvertrags „Vermittlung einer Finanzsanierung – Urgläubigerin Fin-Express GmbH Klepperstraße 19 83026 Rosenheim“ handelt. (Stand: September 2023)

Über diese Forderungsabtretung bzw. Vorgehensweise der Kurafin UG und der Euro-Invest-Inkasso GmbH haben wir bereits hier berichtet: https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-euro-invest-inkasso-kurafin-finanzsanierung.html

Sie findet ebenfalls nicht selten im Zusammenhang mit Forderungen der Firma TD SWISS GmbH aus der Schweiz statt, die dann durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH im Aufrag der Kurafin UG eingetrieben werden: https://e-commerce-kanzlei.de/euro-invest-inkasso-kurafin-ug-td-swiss-gmbh-finanzsanierung.html


Im Rahmen des Inkassoverfahrens treibt die Euro-Invest-Inkasso GmbH sodann die offenen Beträge beim Betroffenen ein, wobei regelmäßig weitere Gebühren berechnet werden (z.B. Inkassokosten) und Zinsen anfallen.

„Bei keiner bzw. verspäteter Zahlung oder Vereinbarung[…]“

werden „umgehend“ weitere Maßnahmen mit weiter steigenden Kosten angedroht.


Tatsächlich: Im Rahmen der Forderungsbeitreibung der Euro-Invest-Inkasso GmbH werden nicht selten gerichtliche Schritte in die Wege geleitet, also z.B. gerichtliche Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide beantragt.

Die Gefahr: Gegen eine titulierte Forderung kann nur noch äußerst schwer vorgegangen werden.

Sie haben einen Mahnbescheid erhalten? Handeln Sie kurzfristig!

Wir helfen Ihnen gerne.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben per E-Mail oder per Post Inkassoschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie eine kostenfreie Anfrage gestellt hatten, bei der ggf. keine Kosten genannt wurden?

Sie kennen die Fin Express GmbH ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten.

Es sollte z.B. geprüft werden, ob ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen wurde.

Ebenso gilt es zu ermitteln, ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein!

Wir helfen gerne.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 11.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.