Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Forderungen aus Vertrag der TD Swiss GmbH, Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso GmbH im Auftrag der kurafin UG

Vermittlungsprovision der TD Swiss GmbH für eine Finanzsanierung

Die TD Swiss GmbH mit Sitz in Freienbach in der Schweiz bietet auf der Webseite www.td-swiss.com de nach eigenen Angaben die Möglichkeit, in nur 4 Schritten unkompliziert eine Finanzsanierung anzufragen. Konkret wird der Ablauf folgendermaßen beschrieben:

„1. Antragsformular ausfüllen (max. 3 Min.)
2. Kundenberatung (Sie werden kontaktiert)
3. Unterlagen uploaden oder per Post senden
4. Vertragsabschluss, fertig!“

So soll der Anfragende die Finanzsanierung bei Genehmigung üblicherweise schon innerhalb eines Tages erhalten. Der Antrag kann ganz einfach online durchgeführt werden, ohne dass ein persönliches Gespräch oder Ähnliches notwendig wäre.

Im ersten Schritt sollen Schuldsumme und Wunschrate eingegeben werden, im zweiten Schritt dann persönliche Informationen, Adress- und Kontaktdaten.

Im dritten und letzten Schritt teilt man sein Nettoeinkommen, sein Anstellungsverhältnis (Festanstellung unbefristet, Festanstellung befristet, Temporär, Selbstständig, In Rente, In Ausbildung, Sonstige) mit, fügt Anlagen bei wie z.B. den Personalausweis, Lohnnachweis, eine Gläubigerliste und erklärt sich schließlich einverstanden mit den Allg. Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung, dem Aufklärungsschreiben und der Datenverarbeitung und -weitergabe.

Sodann wird die Anfrage abgeschickt mit Klick auf den Button

„Jetzt kostenpflichtig bestellen“


Wir finden unübersichtlich, welche Kosten die Anfrage denn nun ausgelöst haben soll, sprechen die AGB doch von einer kostenlosen Möglichkeit der Anfrage:

„2. ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERMITTLUNGSVERTRAGES

2.1. Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der TD Swiss kostenlos die Möglichkeit, ob die TD Swiss dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.“

Unter anderem lässt meist eine E-Mail mit Betreff

„Angebot betreffend Vermittlung einer Finanzsanierung über EUR […]“

nicht lange auf sich warten.

Darin heißt es beispielsweise:

„[…]Wir konnten einen unserer Vertragspartner für Ihren Antrag gewinnen. Er übernimmt die Regulierung der von Ihnen angegebenen Verbindlichkeiten von EUR [...]. Wir bestätigen Ihnen hiermit den uns erteilten Auftrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung. […]“

Weiter heißt es:

„[…]Den Kunden-Vertrag zur Vermittlung der Finanzsanierung können Sie auch gleich hier bequem und zeitsparend online unterzeichnen[…]“

Und so findet sich in dieser E-Mail ein Feld: „HIER DIGITAL UNTERSCHREIBEN“

In dieser enthalten ist unter anderen der Kundenvertrag, der u.a. die Daten von Auftraggeber und Auftragnehmer (= TD Swiss GmbH, Kantonsstrasse 14, 8807 Freienbach, Schweiz) noch einmal aufführt sowie die Höhe der Verbindlichkeiten, der Vermittlungsprovision und die restlichen Vertragskonditionen enthält. Dieser soll vom Betroffenen unterschrieben bzw. signiert werden.

Forderungsabtretung und Inkasso-Verfahren

Bei Nichtzahlung dieser Vermittlungsprovision wurden uns nun einige Mahnungen und Aufforderungsschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH – einer Inkassogesellschaft aus Nürnberg in Deutschland – vorgelegt, in denen nun eine ganz andere Firma Forderungen geltend macht. Hierbei handelt es sich um die kurafin UG (haftungsbeschränkt), die ihrerseits ebenfalls Finanzsanierungen bzw. Vermittlungen von Finanzsanierungen anbietet.

Erkennbar ist diese offenbar stattgefundene Forderungsabtretung an Schreiben der Euro-Invest-Inkasso, die in ihren Schreiben unter „Forderungsbegründungen“ zum Beispiel Informationen aufführt wie

„Zusatzinformation: Urgläubiger TD SWISS GmbH, Vermittlung einer Finanzsanierung - Schuldsumme: […]"

Über die Vorgehensweisen der Kurafin UG und der Euro-Invest-Inkasso GmbH haben wir bereits hier berichtet: https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-euro-invest-inkasso-kurafin-finanzsanierung.html

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH treibt sodann die offenen Beträge beim Betroffenen ein, wobei weitere Kosten wie Inkassokosten anfallen und

„Bei keiner bzw. verspäteter Zahlung oder Vereinbarung[…]“

weitere Maßnahmen mit steigenden Kosten angedroht werden.

Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass gerichtliche Schritte wie z.B. gerichtliche Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide beantragt werden.

Hierin besteht für den Betroffenen die große Gefahr, dass gegen eine titulierte Forderung nur noch äußerst schwer vorgegangen werden kann.

Spätestens wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollte unbedingt kurzfristig gehandelt werden.

Wir helfen Ihnen gerne.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Auch Sie haben Zahlungsaufforderungen von Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt hatten, bei der ggf. keine Kosten genannt wurden?

Sie kennen die Kurafin UG (haftungsbeschränkt) oder TD Swiss GmbH ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein!

Wir helfen gerne.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 05.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.