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Zahlungsaufforderung der Kurafin UG, Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso GmbH

Kosten und Forderungseinzug für Finanzsanierung – bei Nichtzahlung droht gerichtlicher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Die Kurafin UG (haftungsbeschränkt) bietet auf der gleichnamigen Webseite kurafin.de eine Finanzsanierung an. Überschrieben mit „KURAFin – Die Finanzsanierung“ sowie der Schlagzeile

„IHR STARKER PARTNER FÜR EINE FINANZSANIERUNG
kurafin hilft – schnell & unbürokratisch!“

bietet die Kurafin offenbar eine so genannte Soforthilfe binnen 24 Stunden an.

Direkt neben dem Online-Anfrage-Formular sind die positiven Kommentare zufriedener Kunden positioniert, die schildern, wie gut ihnen die Kurafin UG helfen konnte. Für die Anfrage selber muss der Besucher seine Kontakt- und Adressdaten, sein Geburtsdatum, den Berufsstatus und das Netto-Einkommen eintragen und angeben, ob eine Lohnpfändung vorliegt und welche Finanzsanierungssumme erwünscht ist.

Wir sind etwas verwundert, dass der Anfragende der Datenschutzerklärung zustimmen muss, aber es an dieser Stelle keinen Hinweis auf etwaige Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder mögliche Kosten gibt, die im weiteren Verlauf anfallen (könnten).

Mahnungen, Inkasso-Verfahren und Gerichtsbescheid

Dabei macht die Kurafin UG offenbar nicht ausschließlich Forderungen geltend, die über die eigenen Vertragsabschlussseiten entstanden sind, sondern übernimmt nach unserem Kenntnisstand ebenso Forderungen von anderen Gläubigern. So wurde uns ein Schreiben der Kurafin UG vorgelegt mit Betreff

„Anzeige Forderungsübertrag und Zahlungsaufforderung“

Hierin wird mitgeteilt, dass sie die neue Gläubiger der noch nicht beglichenen Forderung der Firma Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim sei.

Die Creditor Consulting GmbH ist uns im Bereich der Finanzsanierungen hinlänglich bekannt, wir berichteten bereits hier: „Finanzsanierung“: Creditor Consulting GmbH - Inkasso durch City Inkasso GmbH bzw. ETI experts GmbH oder Demanda Forderungsmanagement GmbH

Man werde dem Betroffenen nun „einmalig“ die Gelegenheit geben, zu bezahlen. Andernfalls werden Inkasso-Maßnahmen angedroht, die mit weiteren Kosten verbunden seien.


Auf der anderen Seite werden zur Beitreibung eigener Forderungen ebenso Inkasso-Maßnahmen ergriffen: Zahlt der Nutzer die ausstehenden Gebühren der Kurafin UG nicht, so beauftragt diese in der Regel die Euro-Invest-Inkasso GmbH damit, die offenen Beträge beim Betroffenen einzutreiben. Hier fallen dann weitere Kosten, wie etwa Inkassokosten oder auch eine Entgeltpauschale für Post und Telekommunikation an. Weiter wird angedroht:

„Bei keiner bzw. verspäteter Zahlung oder Vereinbarung erfolgen umgehend weitere Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind automatisch mit weiteren Kosten verbunden.“

So werden in der Tat meist weitere Schreiben aufgesetzt, in denen es beispielsweise heißt:

„[…]auf unsere vorangegangenen Mahnungn und Lösungsangebote haben Sie NICHT zielführend reagiert. […] Laufen die nächsten beiden Tage fruchtlos ab, werden wir wie angekündigt das gerichtliche Mahnverfahren der kurafin UG (haftungsbeschränkt) gegen Sie persönlich beim zuständigen Amtsgericht einleiten.“
„Sollte erneut keine Reaktion erfolgen, so werden wir, sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt unangenehme und kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.“


In der Tat sollten Betroffene dies nicht auf die leichte Schulter nehmen:

Uns liegt z.B. ein Mahnbescheid vor, in denen die Euro-Invest-Inkasso GmbH als Prozessbevollmächtigte für die kurafin UG (haftungsbeschränkt) als Antragstellerin auftritt. Als Hauptforderung wird hier z.B. aufgeführt:

„Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung […]“

Spätestens wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, sollte unbedingt kurzfristig gehandelt werden.

Wir helfen Ihnen gerne.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen

Auch Sie haben Zahlungsaufforderungen von der Kurafin UG (haftungsbeschränkt) oder bereits Inkasso-Mahnungen der Euro-Invest-Inkasso GmbH oder sogar Rechtsanwalts-Schreiben erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt haben, bei der ggf. keine Kosten genannte wurden?

Sie kennen die Kurafin UG (haftungsbeschränkt) ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung oder gar einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem hinreißen.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 31.08.2023

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.