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Zahlungsaufforderung der troy GmbH Inkasso und der Rechtsanwälte Ferkinghoff Rebbert im Auftrag von Card Compact Ltd.

Zahlungsaufforderung wegen Jahres-Gebühr von king+ Mastercard

Auf der Seite kingcard.eu bewirbt die Card Compact Ltd. mit Sitz in London, U.K., das Mastercard-Angebot mit

„making banking rocking
Die klevere Mastercard®“


Laut der Startseite sei die king+-Karte für 49 EUR pro Jahr erhältlich und biete hohe Limits, niedrige Gebühren sowie demnächst eine eigene IBAN. Mit Anbindung an die verschiedenen Apps für Smartphones seien zudem die Transaktionen „jederzeit einfach zugänglich“, sodass man mit „innovativen Features“ die Ein- und Ausgaben einfach verwalten könne.

Weiter liest man auf der Seite „King Vorteile“:

„ein Cashback auf jede Transaktion,
Mobile App zur Budgetkontrolle,
Internationale Zahlungen,
Niedrige Gebühren,
Kompetenter Kundensupport,
Karte zu Karte Echtzeit-Überweisungen“

Grundsätzlich gibt es dabei offenbar zwei Modelle: die Variante kingund die Variante king+. Es handelt sich jeweils um eine Prepaid-Karte, bei der der Karteninhaber zuerst Guthaben einzahlen muss, um anschließend über eben dieses Guthaben zu verfügen. Daher ist auch keine Bonitätsprüfung / Schufa-Prüfung o.ä. notwendig.

Die Card Compact Ltd. und die Vermarktung derartiger Kartenmodelle und Abonnements diesbezüglicher Dienstleistungen sind uns dabei bereits hinlänglich aus anderen Fällen bekannt, z.B. im Zusammenhang mit

- der PrePaid Mastercards der Firma PaySelect GmbH und Inkasso-Mahnungen z.B. durch Culpa Inkasso GmbH: https://e-commerce-kanzlei.de/payselect-card-compact-ips-solutions-prepaid-mastercard.html

- der PrePaid Mastercard gold der Anderson & Partner: https://e-commerce-kanzlei.de/anderson-und-partner-idt-financial-services-card-compact-cashbro.html

- der Payplus GmbH aus Würselen (credify.me), der PLUS CARDS LTD (crediseven.com) und Inkasso-Schreiben z.B. der Euro Collect GmbH: https://e-commerce-kanzlei.de/payplus-gmbh-slimsticks-abo-und-kreditkarte-mahnung-durch-die-euro-collect-gmbh.html

Abrechnung und Zahlungserinnerung

Angeboten wird laut der Card Compact Ltd. die Zahlung der Erstausgabegebühr per Banküberweisung, Zahlung auf Rechnung und weitere Möglichkeiten sollen in Kürze folgen (Stand: September 2023).

Zur Zahlung der Jahresgebühr wird der Betroffene in der Regel zunächst per E-Mail aufgefordert. Uns wurden dabei u.a. E-Mails vorgelegt, die im Tages-Rythmus an den Betroffenen geschickt wurden: Der ersten E-Mail wurde noch die PDF-Rechnung beigefügt – erstaunlicherweise enthält diese Rechnung aber keine Bankverbindung der Card Compact Ltd. Diese findet man stattdessen direkt in der E-Mail, in der es unter anderem heißt:

„[...]leider wurde die Jahresgebühr für deine king+ Mastercard noch nicht bezahlt.
Sicherlich hast du nur übersehen, dass die Rechnung noch nicht ausgeglichen wurde. Es kann jedem Mal passieren, dass man einen Zahlungstermin unbeabsichtigt aus den Augen verliert.
Begleiche jetzt einfach deine Rechnung. Anbei die Zahlungsdaten:“


An dieser Stelle sind wir noch erstaunter, denn hier wird deutlich, dass der offene Betrag auf eine Bankverbindung in Litauen überwiesen werden soll – obwohl die Card Compact ja in U.K. ihren Sitz hat.

Die uns vorgelegte E-Mail des Folgetags ist fast identisch mit der vorangegangen.

Die E-Mail am dritten Tag forderte den Betroffenen ebenfalls wiederholt zur Zahlung auf.

Inkasso-Verfahren durch troy GmbH und anwaltliches Mahnverfahren

Wird auf derartige „Zahlungserinnerungen“ nicht reagiert, so beauftragt die Card Compact Ltd. aktuell (Stand: August 2023) offenbar insbesondere das Inkasso-Büro troy GmbH aus Lippstadt damit, den Betrag beim Betroffenen einzutreiben.

Betitelt werden solche Inkasso-Schreiben beispielsweise mit

„Sofort zahlen und weitere Kosten und Konsequenzen vermeiden!
Wenn du jetzt nicht zahlst, übergeben wir den Fall an unseren Partner-Anwalt.“


Bereits durch das Inkasso-Verfahren werden dem Betroffenen dabei weitere Kosten auferlegt, wie zum Beispiel

„Mail InkassoMahnung: 18,00 EUR
Ankündigung Rechtsanwalt: 14,40 EUR“,

sodass die Kosten leicht in die Höhe schnellen können.

In der nächsten Eskalationsstufe wird regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beitreibung der offenen Forderung beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde uns beispielsweise ein Schreiben der Rechtsanwälte Ferkinghoff Rebbert für die Card Compact Ltd. vorgelegt.

Spätestens bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben empfehlen wir Ihnen, juristischen Rat einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise für Ihren Fall zu ermitteln.

Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, so sollten Sie unverzüglich handeln: Es gilt binnen der 2-wöchigen Frist ab Zustellung geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten!

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Zahlungserinnerungen von king+ bzw. von der Card Compact Ltd. erhalten?

Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen der troy GmbH oder Rechtsanwalts-Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen Firma ggf. gar nicht und sollen dennoch den Zahlungsaufforderungen nachkommen?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten oder gar eine Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 18.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.