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Anderson&Partner Prepaid Mastercard gold - IDT Financial Services Limited bzw. Card Compact Ltd.

Inkasso durch die CashBro Limited

Die CashBro Limited EU-Inkasso und Detektei aus London fordert Zahlungen für die - behauptete - Bestellung einer „Payplus Mastercard gold“ von Anderson&Partner – herausgegeben durch die IDT Financial Services Limited bzw. Card compact Ltd.

Zum Hintergrund

Anderson & Partner betreibt die Plattform anderson-and-partner.com und bietet „Premium Mastercard für Alle“.

Auf der Startseite wird für die Karten wie folgt geworben:

„Finde jetzt eine völlig neue Freiheit
Auch mit negativer Schufa und ohne regelmäßiges Einkommen. Einfach genial – Egal ob beim Shoppen in New York, beim Einkaufen im Internet, Auslandsaufenthalten, Discobesuchen, oder nur beim Ansehen der eigenen Freunde und bei Verkäufern. Und nebenbei verbesserst du die eigene Bonität und kannst die Karte als Pfändungsschutz nutzen.“

Von Gebühren ist auf der Startseite nichts zu lesen.

Anderson&Partner arbeitet dabei offenbar mit Co-Branding Partnern zusammen, welche die Kreditkarten an die Endverbraucher vermarkten. So heißt es im Kleingedruckten auf der Startseite:

Die Anderson & Partner Prepaid Mastercard wird von IDT Financial Services Limited unter Lizenz von Mastercard International Incorporated herausgegeben.“

Erst bei einem genauen Blick in die AGB erfährt man zudem, dass „Vertragspartner“ eine weitere Firma ist, nämlich die Card Compact Ltd.

So heißt es in den AGB:

„Wir“, „uns“ oder „unser“ sowie „CCL“ bezeichnet die Card Compact Limited, Ihr Vertragspartner.


Was droht Betroffenen?

Betroffene erhalten nun Rechnungen der CashBro Limited (Konrad Kaiser) für – angebliche – Kreditkartenbestellungen. Es ginge um die „ausstehende Forderung Ihrer Anderson&Partner Prepaid Mastercard gold“

Gefordert werden etwa 150,- Euro.

Wobei derzeit ein „50€ Adventsrabatt“ angeboten wird. So heißt es:

Wir möchten Ihnen einmalig die Chance geben, jetzt mit einem Adventsrabatt €50,00 weniger zu bezahlen.
Eine sofortige Zahlung oder der Dialog mit uns, um eine gemeinsame Lösung zu finden, schützt Sie außerdem vor weiteren steigenden Mahngebühren.“

Betroffene berichten uns, dass sie versucht hätten die Kreditkarte zu kündigen, doch hätten sie weiterhin Rechnungen erhalten, da die Kündigungen offenbar nicht akzeptiert worden seien.


Unser Rat an Betroffene

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht vorschnell auf dieses vermeintliche „Weihnachtsgeschenk“ in Form eines 50,- Euro Rabattes ein.

Lassen Sie einen Widerruf/Anfechtung des Vertrages und eine Rückbuchung etwaiger gezahlten Beträge anwaltlich prüfen.

Hier sollte geprüft werden, ob ein (etwaiger) Vertragsschluss rückgängig gemacht und/oder die Forderung zurückgewiesen werden kann.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon vielen Betroffenen helfen, sich gegen Forderungen aus Online-Verträgen zur Wehr zu setzen.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 23.12.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.