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flirtslust.club: Zahlungserinnerung von LoveLink

LoveLink, ein Unternehmen aus London, verlangt von Betroffenen wegen eine vermeintlich abgeschlossenen Abo-Vertrags auf flirtslust.club die Zahlung von Abo-Gebühren. Regelmäßig geht es hierbei um 6 Monate zu 199,00 EUR netto, Stand: Februar 2024). Wenn man nicht innerhalb der Frist zahlt, besteht die Gefahr von Mahnungen durch ein Inkassobüro oder von Anwälten.

So reagieren Sie richtig

Bewahren Sie Ruhe.

Wenn die Mahnung bzw. die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist, weil Sie zum Beispiel

  • keine Kosten akzeptiert haben,
  • sich nicht kostenpflichtig bei dem Anbieter registriert haben oder
  • flirtslust.club bzw. die LoveLink gar nicht kennen und auch nichts abgeschlossen haben,

sollten Sie keine ungeprüfte Zahlung leisten. Nutzen Sie stattdessen gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und schicken Sie uns die erhaltenen Mahnungen, Schreiben und E-Mails zu.

Wir prüfen diese und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, wie Sie sich verhalten sollten, ob eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist und wie hoch die Erfolgschancen einzuschätzen sind: Zum Kontaktformular

Was ist flirtslust.club?

Die LoveLink bewirbt den Dienst zum Beispiel mit

„Erfolg beim Flirten mit dem richtigen Online-Coaching!“

Für die Nutzung des „einzigartigen Liebes-Rechner“ soll der Nutzer zwei Namen eingeben und dann erfahren können, wie stark die Verbindung der Personen ist. Nach dem Klick auf

Jetzt ausrechnen

erfährt man jedoch, dass für die Anzeige des Ergebnisses die kostenpflichtige Registrierung notwendig ist. Hierfür fallen derzeit (Stand: Februar 2024) pro Jahr 473,62 EUR Gebühren an und im Sinne eines Abos verlängert sich der 12-monatige Vertrag automatisch. Im Rahmen gibt man zusätzlich seine Daten zur Weitergabe an andere Firmen frei wie z.B. die Checkmal Ltd. aus England und an die SAZ Services AG aus der Schweiz.

Als Bankverbindung werden Bankdaten des Kontoinhabers Meta KFT angegeben. Überwiesen werden soll mit dem Verwendungszweck bzw. der RechnungsnummerFLL-R-………“.

Unbezahlte Rechnung und Zahlungserinnerungen führen regelmäßig zu weiteren Schritten im Mahnverfahren. Die Zahlungserinnerung suggeriert, dass unter anderem umfangreiche „Bestell-“Daten vorliegen wie etwa die E-Mail-Adresse, Handynummer oder die IP-Adresse des Nutzers.

Inkasso-Verfahren und Mahnungen durch Rechtsanwälte

In ähnlichen Fällen anderer Anbieter wird häufig durch ein Inkasso-Büro wie z.B. die Culpa Inkasso GmbH die volle Laufzeit eingetrieben, wenn die verlangten Gebühren nicht innerhalb der Frist gezahlt werden. Hierbei kommen regelmäßig weitere Inkassokosten und Zinsen hinzu. Im nächsten Schritt folgen bei Nichtzahlung meist ein anwaltliches Mahnverfahren wie zum Beispiel durch Kanzlei Rechtsanwalt Albrecht König oder gar gerichtliche Schritte drohen – hierzu zählen etwa die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen

Sie haben eine Zahlungserinnerung von LoveLink erhalten?

Ihnen liegen schon ein Inkasso- oder Rechtsanwalts-Schreiben / E-Mails vor?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Ihnen bei Anmeldung keine Kosten mitgeteilt wurden?

Sie kennen die LoveLink bzw. flirtslust.club ggf. gar nicht und sollen trotzdem die Mahnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung, einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem hinreißen. Wir bieten für diesen Fall eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an: Zum Kontaktformular

Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 11.03.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.