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LIEBE:forscht-Entertainment Persönlichkeits und Beziehungs Analyse = Sunny Side Media GmbH (EOOD) 

nach Besuch von LeichteLuder.com der Blue Internet Media GmbH (EOOD)

Auch eine Rechnung für „Liebe forscht" der Sunny Side Media GmbH (EOOD) über 249,- Euro nach Besuch von LeichteLuder.com der Blue Internet Media GmbH (EOOD) erhalten?

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten...

Zum Hintergrund


Die Sunny Side Media GmbH (EOOD) verschickt Rechnungen über 249,- Euro für "Liebe Forscht" Persönlichkeits- und Beziehungs Analyse.

Dieses Angebot kann man u.a. in Anspruch nehmen und bestellen, bei Besuch der Seite leichteluder.com der Blue Internet Media GmbH (EOOD).

Dort erscheint auf der Startseite ein Popup mit einem Angebot zunächst für "jamesKUTCHER – Der XXL Kurs für SUPER-SEX“ der United Network Partner B.V. über 394,- Euro.


Wir berichteten bereits über die Seite leichteLuder.com und das Angebot von "jamesKUTCHER":

https://e-commerce-kanzlei.de/leichteluder.com-rechnungmahnung-von-smileshappy-entertainment-gmbh-oder-blue-internet-media-gmbh-(eood).html



Bei Besuch der Seite leichteLuder.com öffnet sich u.a. Pop-up Fenster mit Werbung für weitere Angebote.
In unserem Test öffnete sich - nachdem wir zunächst auf "Nein, danke -  Ich möchte das nicht." oben rechts im Pp-Up-Fenster geklickt haben ein weiteres Pop up Fenster indem nun das Angebot von "Liebe Forscht" Persönlichkeits- und Beziehungs Analyse angeboten wird.  

Das Ganze soll dann 249,- Euro kosten und man kann laut Anzeige die "Bestellung risikolos 14 Tage widerrufen, dann entstehen 100% keine Kosten", sogenannte "Schnupper-Phase".

In der Leistungsbeschreibung findet sich jedoch ein Hinweis auf noch höhere Kosten, dort heißt es auszugsweise:

"Für unseren Service zum Produkt “LIEBE:forscht” berechnen wir einen Preis von maximal 699,00 € einmalig inklusiver der aktuellen Mehrwertsteuer! Keine Verlängerung, keine weiteren kosten - Versprochen! Im Rahmen von (zeitlich begrenzten) Sonderaktionen kann der Preis sich sogar reduzieren. Bitte beachten Sie hier unseren Newsletter und unsere Angebote auf der Webseite und bei unseren Partnern."

Anscheinend handelt es ich bei dem Pop-Up um ein vergünstigtes Angebot.

Das Angebot wird zudem mittels eines herunter zählenden Zeit-Countdowns angeblich zeitlich befristet, obwohl wir bei unseren Besuchen (an einem Rechner nach Neuaufruf der Seite am gleichen Tag) feststellen mussten, dass der Timer erneut von vorne zu laufen began. Mit diesem Instrument soll unserer Meinung nach ein Kaufdruck erzeugt werden. Ob dies eine zulässige Werbemaßnahem darstellt, ist unserer Meinung nach fraglich. Im wettbewerbsrechtlichen Kontext entscheid das LG Bochum in einem ähnlichen Fall bzgl. eines solchen "Countdowns" schließlich, dass dies einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG darstellen kann. Hierzu führte das Gericht mit Urteil vom 10.09.2015, Az.14 O 55/15 aus:

"Dem Kunden wird suggeriert, das Angebot sei zeitlich begrenzt, obwohl dies nicht der Fall ist. Verbunden mit der intensiv beworbenen erheblichen Preisreduzierung schafft dies eine zusätzliche Motivation für den Kunden, sich schnell zu entscheiden, damit er von diesem Angebot noch profitieren kann."



Die Besonderheiten zu den Rechnungen für die Seite leichteLuder.com lesen Sie hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/leichteluder.com-rechnungmahnung-von-smileshappy-entertainment-gmbh-oder-blue-internet-media-gmbh-(eood).html


Es gilt zunächst zu prüfen, ob ein solcher Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde oder wie die Umstände des Einzelfalles gelagert sind. An dieser Stelle bedarf es einer konkreten Einzelfallprüfung.

Sollten auch Sie eine solche Rechnung oder gar Mahnung erhalten haben und Sie können sich diese Rechnung nicht erklären, so stehen wir gerne beratend zur Seite.

Sofern Sie falsche Angaben beim Vertragsschluss gemacht haben oder im Zeitpunkt des zugrunde liegenden Vertragsschlusses minderjährig gewesen sind, so ist besondere Vorsicht geboten.

Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber (Links zum Ratgber finden Sie weiter unten.)

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist.

Es sollte ein Widerruf, eine Anfechtung bzw. eine Kündigung geprüft werden.

Auch die AGB sollten juristisch daraufhin überprüft werden, ob unwirksame Klauseln verwendet werden.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Stand: 11.04.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.