eBay Abmahnung des Dimitri Nestoroudis durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Luftballons

LFGB i.V.m. BedGgstV - „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“


Die Abmahner

Der uns bereits für diverse Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin mahnt aktuell für Herrn Dimitri Nestoroudis Onlinehändler ab.


Es geht um den Verkauf von Luftballons. 


Bereits aus der Vergangenheit sind uns derartige Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage bekannt, in denen wir Mandanten erfolgreich verteidigen konnten.

Zum Hintergrund

Herr Dimitri Nestoroudis vertreibt online u.a. Luftballons.  

Er lässt  Mitbewerber beispielsweise auf eBay durch Rechtsanwalt Sandhage abmahnen.

Es wird bemängelt, dass Ballons verkauft würden ohne den nötigen Hinweis „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden“ gem. § 32 Abs. 1 Nr 8 LFGB i.V.m. § 9 BedGgstV, Anlage 7 BedGgstV.

Nach den Vorgaben dieser zitierten Normen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) i.V.m. der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) dürfen Luftballons gewerbsmäßig nur dann vertrieben werden, wenn auf der Verpackung der Warnhinweis „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ ausreichend deutlich sichtbar, unverwischbar, leicht lesbar und in deutscher Sprache angegeben ist.

Andes als in der Vergangenheit üblich, ist diesmal noch keine vorformulierte Unterlassungserklärung dem Schriftsatz beigefügt. Vielmehr wird dem Betroffene die „Möglichkeit einer einfachen und unkomplizierten Lösung“ angeboten und ohne Abgabe einer solchen Erklärung aufgefordert, sein Handeln binnen Frist zu unterlassen. 

Gleichwohl wird Erstattung der Anwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts i.H.v. 4.000,- Euro verlangt, mithin 453,87 Euro. 


Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ist uns bereits für zahlreiche weitere (Ebay-) Abmahnungen bekannt. So lagen uns u.a. bereits Fälle für "My Musthave" (Lothar Fürst), Chrono Exclusive GmbH, Erdigo UG, Plogoo ZU, Naturprodukte24, iOcean UG und zuletzt Autohaus Frank UG zur Prüfung und erfolgreichen Verteidigung vor.

Lesen Sie dazu u.a. unsere Artikel aus der Vergangenheit:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-chronotage-gmbh-durch-rechtsanwalt-sandhage-wegen-unlauterer-werbung-pu-leder.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-acario-ug-durch-rechtsanwalt-sandhage-wegen-os-link-odr-verordnung.html

https://e-commerce-kanzlei.de/ebay-abmahnung-der-frau-emilia-schmidt-naturprodukt24-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage-wegen-os-plattform.html

https://e-commerce-kanzlei.de/weitere-abmahnungen-der-wetega-ug-durch-rechtsanwalt-sandhage-diesmal-auch-wegen-elektrog.html

https://e-commerce-kanzlei.de/erneute-abmahnung-marcel-frank-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage-wg-ebay-widerrufsrecht.html

Unser Rat

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sorgen Sie für Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten!

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. 

Wir sind bereits mit derartigen Abmahnungen des Rechtsanwalt Sandhage vertraut und konnten in allen uns vorliegenden Fällen zumindest die geltend gemachten Gebühren für unsere Mandanten reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 08.06.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.