eBay-Abmahnung: Rechtsanwalt Sandhage mahnt für Acario UG wg. fehlendem OS-Links ab


Die Abmahner

Der uns bereits für diverse Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin mahnt aktuell für die Acario UG Onlinehändler ab.


Bemängelt wird – wie so oft – ein fehlender oder fehlerhafter OS-Link (Verlinkung auf die Streitbeilegungsplattform gem. ODR-Verordnung).


Bereits aus der Vergangenheit sind uns derartige Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage bekannt, in denen wir Mandanten erfolgreich verteidigen konnten.

Zum Hintergrund

Die Acario UG aus Stahnsdorf vertreibt in einem eigenen Onlineshop Angelgeräte und –zubehör. Die Firma wurde erst jüngst am 24.03.2020 im Handelsregister neu eingetragen.

Kaum im Handelsregister eingetragen, spricht die Acario UG auch schon erste Abmahnungen gegen Mitbewerber aus. Es wird das Fehlen diverse Hinweispflichten bemängelt. Im Konkreten geht es um einen fehlenden anklickbaren Link auf die Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform nach der ODR Verordnung).

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v. 334,75 Euro, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 3.000,- Euro.

Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ist uns bereits für zahlreiche weitere (Ebay-) Abmahnungen bekannt. So lagen uns u.a. bereits Fälle für "My Musthave" (Lothar Fürst), Chrono Exclusive GmbH, Erdigo UG, Plogoo ZU, Naturprodukte24, iOcean UG und zuletzt Autohaus Frank UG zur Prüfung und erfolgreichen Verteidigung vor.

Unser Rat

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sorgen Sie für Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten!

Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, sondern besprechen Sie die Situation gerne mit uns. Vorschnelle Entscheidungen können dazu führen, dass die Unterlassungserklärung nicht auf Ihren Fall abgestimmt ist und Ihren Handlungsspielraum für die Zukunft stark einschränkt.

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden.

Wir sind bereits mit derartigen Abmahnungen des Rechtsanwalt Sandhage vertraut und konnten in allen uns vorliegenden Fällen zumindest die geltend gemachten Gebühren für unsere Mandanten reduzieren.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 03.05.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.