Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Dating Abo-Vertrag nach Besuch von FremdgehenClub.com der Flirt&Date Ltd. bzw. Lagneia Ltd.

Mahnung durch Culpa Inkasso GmbH bzw. Cash Collect

Der Abo-Vertrag

Nach Anmeldung auf der Sexdating Seite FremdgehenClub.com (Betreiber ist die Lagneia Ltd. bzw. Flirt&Date Ltd.) können hohe Abogebühren drohen, wenn man nicht rechtzeitig tätig wird! An dieser Stelle hilft regelmäßig auch ein anwaltliches Einschreiten...

Wie kommt es zu dem teuren Abo-Vertrag?

Die Plattform bietet zunächst unter anderem eine kostenlose Anmeldung in Form einer 14-tägigen Probemitgliedschaft.

So heißt es in den AGB (Stand April2022):

"Die Dienstleistung besteht in der Bereitstellung einer Vermittlungsplattform, über die der user
1.) ab Anmeldung 14 Tage lang kostenlos
- die Möglichkeit hat, sich selber im Internet für Partnerschaften,, Freundschaften, One-Night-Stands oder Seitensprünge zu präsentieren oder entsprechende Interessenten zu finden (...)"

Dabei bleibt jedoch für viele Nutzer oftmals undurchsichtig, dass sich diese Probemitgliedschaft ohne rechtzeitige Kündigung automatisch in eine teure Premiummitgliedschaft wandelt und man sich schnell Kosten i.H.v. 358,90 Euro ausgesetzt sehen kann.

Ein genauer Blick in die AGB verrät die Kostenpflichtigkeit, dort heißt es:

„Flirt&Date Ltd. bietet dem User neben den 14 tägigen kostenlosen Diensten eine nach dem 14 Tag nach Anmeldung beginnenden kostenpflichtige Dienste (Premium Mitgliedschaft) an. Mit Inanspruchnahme dieser Dienste geht der User ein weiteres, von dem kostenlosen Vertragsverhältnis getrenntes Vertragsverhältnis ein.“

Bzw. Stand April 2022 heißt es:

"Der Vertragsschluß erfolgt nur schriftlich. Danach und der kostenpflichtigen Registrierung hat der user lebenslangen Anspruch auf den ungehinderten Zugriff auf die Plattformen von LAG Der zu entrichtende Preis nach der Registrierung beträgt 358,90 pro Jahr ( ohne Zusatzdienste ) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag mit LAG nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit rechtzeitig gekündigt worden ist."

Der Abschluss dieses teuren Abovertrag wird manchen Nutzer  erst durch eine Zahlungsaufforderung in welcher bereit Mahngebühren i.H.v. 10,- Euro erhoben werden, bewusst.

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, so kann eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH bzw. Cash Collect folgen, was regelmäßig mit weiteren Mahngebühren verbunden ist.

Über die Vorgehensweise der Culpa Inkasso GmbH und aktuelle Handlungsempfehlungen bei erhaltenen Inkasso-Schreiben berichteten wir bereits hier:

Culpa Inkasso: Zahlungsaufforderung, Mahnungen und Ratenzahlung

Andere Betroffene berichten uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträge gefordert werden.

Unser Rat an Betroffene

Zahlen Sie keinesfalls die Forderungen ungeprüft. Es bestehen gute Verteidigungschancen!

Sie haben unter Umständen einen ungewollten Abo-Vertrag geschlossen und die Forderung wird eventuell unrechtmäßig geltend gemacht.

Problematisch bleibt im Folgenden oft, dass Kündigungen zum Teil nicht akzeptiert werden und man sich immer weiteren Gebühren gegenüber sehen kann.

Fragwürdig erscheint bei der Plattform FremdgehenClub.com bereits, dass im Impressum der Seite fremdgehenclub.com die Lagneia Ltd. (Sitz in London) genannt ist. Klickt man auf 

„Anmelden und direkt zum F... werden!“

gelangt man auf eine Seite mit Anmeldemaske und nunmehr weist das Impressum die Flirt&Date Ltd. (Sitz in Manchester) als Betreiber aus.


Hierdurch bleibt für die Betroffenen unklar, gegen wen sie sich zur Wehr setzen sollen.

Hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll, um sich gegen die Forderungen erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Dabei sollten Sie bedenken, dass die Firma regelmäßig weiterhin das Bestehen eines Abovertrags behauptet und so immer weitere Forderungen geltend gemacht werden können, wenn Sie nicht schnell handeln.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene aus derartigen Dating-Angebote u.a. durch rückwirkende Anfechtung retten.

Die geltend gemachten Forderungen wurden so oftmals gänzlich fallen gelassen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 04.03.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.