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Update: Interdate. S.A. beantragt Vollstreckungsbescheid durch Intrum Justitia GmbH (Zwangsvollstreckung)

Die Interdate S.A. aus Luxemburg (Geschäftsführer = Laetitia Pateau) betreibt diverse Dating Seiten, wie C-date.de.

Das Forderungsmanagement/Inkasso wurde bisher u.a. durch Financial Service GmbH oder TESCH mediafinanz GmbH betrieben.

In einer letzten Eskalationsstufe wurde die Kanzlei Auer Witte Thiel, Rechtsanwalt Andreas Raulf oder zuletzt Rechtsanwalt Ronald Frerks aus Wanna für die Firma tätig.

Wir berichteten hier ausführlich:

https://e-commerce-kanzlei.de/interdate-rechtsanwalt-ronald-frerks.html

Nun drohen Vollstreckungsbescheide - Zwangsvollstreckung

Nun geht die Interdate S.A. mit der Beantragung von Vollstreckungsbescheiden gegen Zahlungsverweigerer vor.

In dem Verfahren am Amtsgericht Wedding lässt sich die Firma durch die Intrum Justitia GmbH aus Darmstadt (Geschäftsführer Jürgen Alois Sonder) vertreten.

In einem uns vorliegenden Verfahren wird eine Hauptforderung i.H.v.  239,- Euro für 

„Dienstleistungsvertrag gem. Dienstleistungsvertrag [...] vom [...]“ 

verlangt, zuzüglich Verfahrenskosten i.H.v. 57,00 Euro und Inkassokosten i.H.v. 70,20 Euro + Zinsen i.H.v. 4,66 Euro, mithin insgesamt 371,26 Euro.


Was bedeutet das für Betroffene?

Ein Vollstreckungsbescheid ist eine mögliche Form eines Vollstreckungstitels. Er wird im Rahmen des Mahnverfahrens beantragt und setzt keine mündliche Verhandlung voraus. Ein Vollstreckungsbescheid wird für gewöhnlich dann beantragt, wenn ein Gläubiger die geforderte Summe nach einem Mahnbescheid nicht von dem Schuldner erhält und dieser nicht gegen den Mahnbescheid Einspruch erhoben hat. Der Schuldner hat 14 Tage Zeit sich gegen den Mahnbescheid zu wehren oder zu zahlen. Andernfalls droht der Erlass einer Vollstreckungsbescheids.

Ein Vollstreckungsbescheid dient als Titel, der mittels Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann. Dies erfolgt meist durch den Gerichtsvollzieher.

Ein Vollstreckungsbescheid verjährt erst in 30 Jahren und so lange kann Ihnen die Zwangsvollstreckung drohen.

Wenn Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Zahlung der Forderung + Nebenforderung
  2. Einspruch binnen 14 Tagen
  3. Nicht-Zahlung, was zur Zwangsvollstreckung führen wird (Sachpfändung/Kontopfändung)

Hier dürfte anwaltlicher Rat sinnvoll sein!


Handeln Sie schnell bevor es zu einer Zwangsvollstreckung (Kontopfändung/ Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher kommt). Hierzu haben Sie nur 14 Tage Zeit.

Wir helfen Ihnen!

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Hier sollte geprüft werden, wie eine Zwangsvollstreckung abgewendet werden kann.

Sollte die Forderung berechtigt sein, besteht ggf. die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung mit der Gegenseite.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 03.03.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.