Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der Vero Software GmbH wegen der CAD Software ALPHACAM durch die Kanzlei GKS:
https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vero-software-gmbh-cad-alphacam-rechtsanwaelte-gks.html
Die Firma mahnt auch weiterhin wegen der unlizenzierten Nutzung der Software ab.
Zudem laufen nun auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Nutzer, die zu Hausdurchsuchungen führen können.
Vertreten durch die Rechtsanwälte GKS aus Wuppertal, mahnt die Vero Software GmbH auch weiterhin urheberrechtlich wegen der – angeblich unlizenzierten - Verwendung von CAD/CAM Softaware ab (ALPHACAM – vormals Licom Systems GmbH).
Zudem stellt die Firma Strafanzeige gegen Nutzer illegaler Software. Diese Strafanzeigen führen dabei zu Ermittlungsverfahren, die eine Hausdurchsuchung bei Verdächtigen veranlassen können.
Ziel dürfte u.a. sein, Namen und Anschrift der Nutzer zu erlangen, da die Firma oftmals zunächst nur über die IP Adresse der Personen verfügen dürfte, denen sie eine illegale Nutzung vorwirft.
Es drohen sodann Abmahnungen der GKS Rechtsanwälte.
Dazu berichteten wir hier ausführlich:
https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vero-software-gmbh-cad-alphacam-rechtsanwaelte-gks.html
Bewahren Sie Ruhe!
Sollte es bei Ihnen zu einer Hausdurchsuchung kommen fordern Sie zunächst die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses. Dieser liefert wesentliche Informationen, um was es geht.
Ziehen Sie bestenfalls schnell einen Zeugen hinzu.
Verhalten Sie sich kooperativ – doch müssen Sie sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern.
Bestenfalls versuchen Sie schnell einen Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist ebenfalls anwaltliche Hilfe ratsam.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0