Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Scorereset: Zahlungserinnerung von Express Sanierung Ltd.

Express Sanierung Ltd. lässt Beitrag durch Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt König eintreiben

Für den SCORERESET-PORTAL ZUGANG verschickt die Firma Express Sanierung Ltd. aus St. Neots in England, Rechnungen und Mahnungen. Sie verlangt von Nutzern die Zahlung der ausstehenden Abo-Gebühren (im vorliegenden Fall für 6 Monate Portal-Zugang zu einem Gesamtbetrag inkl. 10€ Mahngebühr i.H.v. 99,42 €). Wird nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, wird die sofortige Fälligkeit der Gesamtgebühren i.H.v. 89,42 Euro, Anwaltskosten i.H.v. bis zu 254,07 EUR sowie Gerichtskosten i.H.v. bis zu 105,00 EUR angedroht (Stand: Juli 2023).

Überwiesen werden soll die Rechnung, die signiert ist mit „Ihr Scorereset Team“, auf eine deutsche Bankverbindung unter Angabe des Verwendungszwecks bzw. der RechnungsnummerSCR-R-………“, deren Kontoinhaber die Firma Payplus GmbH ist.

Die Payplus GmbH ist uns aus anderen Verfahren bereits hinlänglich bekannt, wir berichteten bereits hier: Payplus GmbH = SlimSticks Abo - Euro Collect GmbH | e-commerce-Kanzlei

Zum Hintergrund

Die Express Sanierung Ltd. bewirbt Ihre Dienste auf der Internetseite scorereset.com mit

„Wir verbessern Ihre Schufa!“
„Ein Abo, viele Möglichkeiten.“
„Holen Sie sich Ihre Bonität wieder!“

Ähnliche Dienste vermarktet die Express Sanierung Ltd. ebenfalls über die Webseite cleanscore.me – mit den gleichen Slogans wie oben ausgeführt.

Gemäß dem beschriebenen Ablauf auf der Startseite von scorereset.com sollen nur 4 Schritte notwendig sein: Man registriert sich über das Bestellformular, trägt die „unberechtigten und negativen Einträge ein und [generiert] das passende Schreiben“, versendet das zur Verfügung gestellte Schreiben und kann dann – sobald die „negativen SCHUFA Einträge gelöscht sind […] bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen.“

Ebenfalls sollen gleich auf der Startseite verschiedene zufriedene Kundenstimmen das Vertrauen des Nutzers wecken.

Auf der Bestellabschluss-Seite offenbart sich unter Bestellübersicht, dass gleich zwei weitere Dienste dazugebucht werden sollen:

„1 x Aufnahmegebühr Vorteilswelt:  117,69€
1 x rebonity:    24 Monate Laufzeit
1 x Scorereset: 24 Monate Laufzeit“


So sollen die AGB, Widerufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformulare von Scorereset und rebonity.com akzeptiert werden sowie die Zustimmung gegeben werden, dass man ein

„Angebot für eine individuelle, unverbindliche Finanzsanierung erhalten“

möchte.

Mit Eingabe der Daten und anschließendem Klick auf „Jetzt kaufen“ kann z.B. über das Online-Formular ein Vertrag geschlossen werden. Derzeit erscheint jedoch die Meldung, dass keinen neuen Buchungen möglich sind. (Stand: September 2023):

Die Bestellbestätigung, Rechnung bzw. die Zahlungserinnerung werden regelmäßig per E-Mail an den Nutzer verschickt. Hier enthalten sind meist unter anderem „Bestell-“Daten wie etwa die registrierte E-Mail-Adresse, die Handynummer, das Verifikationsdatum oder die IP-Adresse.

Inkasso-Mahnung und anwaltliches Mahnverfahren

Auf die Zahlungserinnerung mit i.d.R. 10,00 EUR Mahngebühr folgen meist E-Mails bzw. postalische Schreiben der Culpa Inkasso GmbH, die die Kosten beim Schuldner eintreibt.

Diese Schreiben sind z.B. betitelt mit:

„INKASSO FALLÜBERNAHME - VORGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“

Darin werden in der Tat die Gebühren der gesamten Laufzeit für die Hauptforderung „Löschung neg. Schufaeinträge laut Dienstleistungsvertrag“ aufgeführt – hinzukommen u.a. weitere Inkasso-Gebühren.


Werden auch die Zahlfristen der Culpa Inkasso GmbH nicht eingehalten, wird in der Regel die Rechtsanwaltskanzlei Albrecht König mit dem anwaltlichen Mahnverfahren beauftragt.

Die geltend gemachten Kosten erhöhen sich durch dessen Tätigwerden weiterhin.

Zudem wird der Ernsthaftigkeit der Forderung Nachdruck verliehen, indem Rechtsanwalt König unter anderem daraufhin weist:

„Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird das gerichtliche Verfahren unabwendbar und ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht. Die deutlich höheren Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.“

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

So helfen wir Ihnen

Sie haben Zahlungserinnerungen von Scorereset oder bereits Inkasso- oder Rechtsanwalts-Mahnungen erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Anfrage bzw. Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen die Express Sanierung Ltd. bzw. Scorereset ggf. gar nicht und sollen dennoch den Zahlungsaufforderungen nachkommen?

Bewahren Sie Ruhe!

Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein und zahlen Sie die Forderung nicht ungeprüft.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen.


Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 29.08.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.