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Zahlungserinnerung von rebonity

TOP SCORING LTD. lässt Abo-Gebühr für Mitgliedschaft durch Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt König eintreiben

Für die Mitgliedschaft auf dem Finanz-Portal rebonity.com verschickt die Top Scoring Ltd. aus St. Neots, Großbritannien, Mahnungen und fordert Nutzer zur Begleichung der offenen Forderungen auf. Zahlt man nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird die Fälligkeit der Gesamtgebühren i.H.v. 89,42 EUR, Anwaltskosten i.H.v. bis zu 254,07 EUR sowie Gerichtskosten i.H.v. bis zu 105,00 EUR angedroht (Stand: August 2023).

Zum Hintergrund

In den uns vorgelegten Zahlungserinnerungen wird regelmäßig der „REBONIFY-PORTAL ZUGANG 6 Monate“ zu einem Gesamtpreis von 89,42 EUR zzgl. 19 % MwSt. gefordert. Dieser wird jedoch ausgewiesen als „Gesamtbetrag inkl.10€ Mahngebühr:“ 99,42 EUR. (Stand August 2023). Überwiesen werden soll der Betrag laut der Zahlungserinnerung, die signiert ist mit „Ihr Rebonity Team“, auf eine Bankverbindung der Firma PayPlus GmbH unter Angabe des Verwendungszwecks bzw. der RechnungsnummerREB-R-………“.

Die Firma PayPlus GmbH ist uns bereits aus diversen anderen Fällen aus dem Finanz-Bereich bekannt. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Firma:
Payplus GmbH = SlimSticks Abo - Euro Collect GmbH | e-commerce-Kanzlei

Die Bestellbestätigung, Rechnung sowie die Zahlungserinnerung der Top Scoring Ltd. werden zumeist per E-Mail an den Nutzer verschickt. Sie enthalten regelmäßig auch vom Nutzer bekannte „Bestell-“Daten wie etwa die registrierte E-Mail-Adresse, die Handynummer, Kundennummer, das Bestelldatum oder die IP-Adresse.

Der Leistungsumfang der Plattform rebonity.com wird auf der Startseite dargestellt, die mit „Keine negative SCHUFA mehr“ betitelt werden. Leistungsbestandteile sollen sein:

Boniboost Service bestellen - Mit Boniboost haben Sie den totalen Überblick über Ihre Bonität.

Bonität und Schufa verbessern - Wollen Sie Ihre Bonität verbessern, haben wir die richtigen Tipps für Sie.

MasterCard Gold bestellen - Wollen Sie Ihre Bonität verbessern, haben wir die richtigen Tipps für Sie.

Wieder Kredite bis 50.000€ bestellen - Mit verbesserter Bonität wieder Kreditwürdig sein und geringere Zinsen bezahlen“

Eine Auflistung der weiteren Vorteile, die zitierten Aussagen zufriedener Kunden und eine Beispiel-Rechnung über eine Ersparnis durch besseren SCHUFA-Score sollen Besucher der Seite schließlich von der Top Score Ltd. und Ihrem Produkt überzeugen.

Mit einem Klick auf „Jetzt anfragen“ gelangt man schließlich zur Buchungs-Seite, auf der der Besucher nun mittels Online-Antrag den persönlichen Kredit und MasterCard beantragen können soll.


Zusatzdienste "Rebonity" und "Scorereset"

Interessant ist nun vor allem die Aufstellung der anfallenden Gebühren, denn nicht alle hier aufgelisteten Leistungen werden von der Top Scoring Ltd. erbracht:

So heißt es in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG:

„Das Schufafrei Sorglos Paket besteht aus einer Vorteilswelt, wo Sie sich ausgewählte Produkte für Schufa Kunden wie zb. Handyvertrag trotz Schufa sowie einer prepaid MasterCard und optional und unabhängig von der Ausgabe der MasterCard der Beantragung eines Kredits bis zu max. 7500 € ohne Einholung einer Schufa-Auskunft und ohne Eintragung des Kredits in die Schufa bestellen können.“  (Stand: August 2023)

Für einen Dienst namens „Rebonity“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten werden 357,70 EUR berechnet und für einen anderen Dienst namens „Scorereset“ werden ebenfalls bei einer 24 Monaten werden 357,70 EUR verlangt. Wer der jeweilige Anbieter der Leistung ist, ist an dieser Stelle nicht ersichtlich, da neben der Checkbox zur Auswahl der Leistung zwar „AGB, Widerrufsbelerung und Muster-Widerrufsformular“ auf weitere Informationen verlinkt sein sollen der Link aber leider ins Leere führt und sich nur eine Fehlerseite öffnet. (Stand: 29.08.2023)

Mit Eingabe der Daten und anschließendem Klick auf „Jetzt kaufen“ soll der Vertragsschluss  z.B. über das Online-Formular möglich sein.


Zahlungserinnerung, Inkasso-Mahnung und anwaltliches Mahnverfahren

Bei Nichtzahlung erhält der Nutzer in der Regel oben beschriebene Zahlungserinnerung mit 10,00 EUR Mahngebühr.

Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird beauftragt rebonity bzw. die Top Scoring Ltd. das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH. Bekannt sind unter anderem Schreiben, die betitelt sind mit:

„INKASSO FALLÜBERNAHME - VORGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“

Hierin berechnet die Culpa Inkasso den vollen Mitgliedsbeitrag i.H.v. von 198,84 EUR sowie weitere Zinsen und Inkassokosten, sodass in Summe 263,28 EUR (Stand: Juli 2023) eingetrieben werden. Auf der Folgeseite befindet sich regelmäßig der wohlbekannte Formularvordruck zur

RÜCKANTWORT

Regelmäßig ist auf dem Formular das Schuldanerkenntnis bereits angekreuzt, mit dem der Betroffene der Richtigkeit der Forderung i.d.R. zustimmen würde. Zudem wird zum Teil darauf hingewiesen,

„[…] dass dies von unserer Seite die letzte schriftliche Aufforderung ist und bei erneut ausbleibender Zahlung sofort gerichtliche Schritte eingeleitet werden.“


In anderen Fällen wird nach erfolglosen Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH der Vorgang zum anwaltlichen Mahnverfahren übergeben. Dies übernimmt regelmäßig Rechtsanwalt Albrecht König aus Stuttgart. vorgenommen. Spätestens an dieser Stelle sollten Sie zeitnah reagieren, da dieser meist unmissverständlich daraufhin weist:

„Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird das gerichtliche Verfahren unabwendbar und ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht. Die deutlich höheren Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.“

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

So helfen wir Ihnen

Wenn Sie mit Ihrem Vertrag oder einer Kündigung Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne. Zu prüfen sind zum Einen ein Widerruf bzw. eine Stornierung des Vertrags.

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung oder gar einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem bewegen. Sie sollten keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite leisten, da diese ein Schuldanerkenntnis darstellen könnten.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 29.08.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.