UPDATE Marken Abmahnung: wegen "OUTLAW" nun durch die KH Mediengruppe GmbH (vormals Yüksel Düzgün) + Rechtsanwalt Lehr

Wir berichteten bereits über die Markenabmahnung des Herrn Yüksel Düzgün wegen der Verwendung des Begriffs "OUTLAW". Nun lässt die KH Mediengruppe GmbH durch Rechtsanwalt Lehr markenrechtlich abmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Wann drohen Abmahnungen?

Wir berichteten bereits hier über die Abmahnungen durch Herrn Yüksel Düzgün als Markeninhaber der Marke "OUTLAW" ( Nr. 010994929).

https://e-commerce-kanzlei.de/marken-abmahnung-outlaw-des-yüksel-düzgün-durch-rechtsanwalt-lehr.html

Nunmehr mahnt die KH Mediengruppe GmbH ab, diese sei laut Abmahnung als Lizenznehmenrin berechtigt die Marke "OUTLAW" innerhalb Europas auf Produkten bzw. Textilien und deren Verpackungen anzubringen.

Abgemahnt wird weiterhin mit Hilfe des Rechtsanwalts Mirco Lehr. 

Verlangt wird weiterhin die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. 

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten i.H.v. rund 2.000,- Euro verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatz von 1.387,00 Euro.


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

    Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


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    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 20.07.2022

    Redaktion

    Autor:
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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.