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Siebenmann FinExpert GmbH: Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso für Finanzsanierung

Über gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieher und Klage

Auf der Startseite der Siebenmann FinExpert GmbH - www.fin-expert.ch – kann der Besucher nach Daten-Eingabe von u.a. der Schuldsumme und der Laufzeit ein Angebot zur Finanzsanierung anfordern. 

Hier bewirbt der Anbieter auch gleich seinen Finanzsanierungsservice wie folgt:

Betreibungen oder negative ZEK?
Fin Expert hilft Ihnen! Garantiert.

„Optimal, weil Sie mehr Chancen nutzen.“
„Unbürokratisch, weil wir ohne Bonitätsprüfung arbeiten.“
„Komplett-Service bequem in einem Paket.“
„Flexibel, weil wir für jeden offen sind.“
„Direkt & Diskret, weil wir Anfragen sofort und vertraulich behandeln.“
„Schnell, weil wir kurze Entscheidungswege gehen.“

Aktuell ist die Webseite www.fin-expert.ch jedoch nicht (mehr) erreichbar. (Stand: September 2023)

Uns liegen von Betroffenen Forderungsunterlagen wie etwa Inkasso-Schreiben, Vollstreckungsbescheide oder Schreiben von Gerichtsvollziehern vor.

Inkasso-Verfahren und weitere Kosten

Bezahlt der Betroffene die Rechnung der Siebenmann FinExpert GmbH nicht, so beauftragt diese in der Regel die Euro-Invest-Inkasso GmbH damit, die offenen Forderungen beim Betroffenen einzutreiben – inklusive der durch das Inkasso-Verfahren entstehenden Gebühren wie Inkassokosten bzw. der Geschäftsgebühr gem. RDG oder auch eine Entgeltpauschale für Post und Telekommunikation.

Regelmäßig wird unterhalb der Forderungsaufstellung in einer separaten Tabelle als Forderungsbegründung „Dienstleistungsvertrag“ aufgeführt. Mehr Informationen als 

Vermittlung einer Finanzsanierung – Schuldensumme: […]“ 

lassen sich hier jedoch meist nicht entnehmen.

Ratenzahlungsvereinbarung, Wunschrate und Schuldanerkenntnis

Dafür findet sich andererseits – umso übersichtlicher gestaltet – meist eine ganze Seite zur

„Ratenzahlungsvereinbarung“


Bei den uns vorgelegten Exemplaren ist es sogar möglich, dass Betroffene eine

„Wunschrate“

i.H.v. mindestens 20,00 EUR eintragen können – was zunächst sehr verlockend erscheinen mag.

Das ist nach unserer Einschätzung auch wenig verwunderlich, schließlich wird mit dem Abschluss dieser Vereinbarung ebenfalls bezweckt, dass der Betroffene anerkennt – also akzeptiert, dass er dem Gläubiger auch tatsächlich den (vermeintlichen) Gesamtbetrag inkl. Inkassohonorar schuldet. Gem. Punkt 3 soll übrigens die getroffene „Zahlungserleichterung“ schon dann nicht mehr gelten und der Gesamtbetrag

"zur sofortigen Zahlung fällig

sein, wenn der Betroffene mit einer Rate mehr als 3 Werktage in Verzug ist.

Im gleichen uns vorgelegten Schreiben wird insofern Druck auf den Betroffenen ausgeübt, dass klar kommuniziert wird:

„Wir setzen Sie hiermit in Kenntnis, dass nach Fristablauf gerichtliche Schritte eingeleitet werden.“

Umso attraktiver mag eine Ratenzahlung erscheinen.

Gerichtsbescheide, Gerichtsvollzieher und Klage

Werden keine geeigneten Schritte in die Wege geleitet und verweigert der Betroffene lediglich die Zahlung, beantragt die Euro-Invest-Inkasso GmbH nicht selten tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Spätestens wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, sollten unbedingt kurzfristig geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Schließlich folgt auf diesen i.d.R. die Beantragung eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheids – ist die Forderung erst einmal tituliert, kann im Weiteren leicht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dieser kann vom Betroffenen verlangen, zu einem bestimmten Termin vorständig zu werden und z.B. eine so genannte Vermögensauskunft zu verlangen. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin, kann er u.a. in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden

Des Weiteren steht es der Siebenmann FinExpert GmbH frei, Klage gegen den (vermeintlichen) Schuldner einzureichen, um vor Gericht die Zahlung der offenen Beträge und Kosten einzufordern.

ACHTUNG: Ein Gerichtsverfahren ist regelmäßig wiederum mit weiteren Kosten verbunden.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Auch Sie haben Zahlungsaufforderungen von der Siebenmann FinExpert GmbH oder bereits Inkasso- oder sogar Rechtsanwalts-Mahnungen erhalten?

Im Schreiben bezieht man sich auf einen Vollstreckungsbescheid?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt haben, bei der ggf. keine Kosten genannt wurden?

Sie kennen die Siebenmann FinExpert GmbH ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung oder gar einer Ratenzahlungsvereinbarung hinreißen.

Lassen Sie Ihren Fall FRÜHZEITIG anwaltlich prüfen, um die bestmöglichen Verteidigungs-Chancen zu haben.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 04.09.2023

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.