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Geno-Top UG (haftungsbeschränkt): Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso für „Dienstleistungsvertrag“

Kosten für „Durchführung einer gewerblichen Schuldnerunterstützung“

Die Geno-Top UG (haftungsbeschränkt) betreibt die Webseite geno-top.de und bietet Hilfe-Suchenden eine so genannte

„Scorewert-Optimierung“

an – zur Steigerung der Bonitätswerte.

So verspricht das Unternehmen Unterstützung in folgenden Situationen:

„- finanzielle Not (allgemein)
- negative Schufamerkmale
- Lohnpfändungen
- befristete Arbeitsverträge
- Insolvenzmaßnahmen
- schwache Bonitätswerte
- Arbeitslosigkeit, - Sozialhilfe usw.“

Es wird betont:

„[…]Unsere Tätigkeit beginnt erst, nachdem aktuelle Kundendaten und Fakten zur Bewertung vorliegen und die Dienstleistung erfolgt ohne Vorauskosten[…]“

Mittels Anfrage per Telefon oder E-Mail soll der Hilfe-Suchende dann eine Anfrage an das Unternehmen stellen.

Einzug der offenen Forderung, Inkasso-Verfahren und weitere Kosten

Uns liegen von Betroffenen Forderungsunterlagen wie z.B. Zahlungsaufforderungen oder Inkasso-Schreiben vor, die von der Geno-Top UG veranlasst wurden.

So führt in der Regel die Euro-Invest-Inkasso GmbH den Einzug der offenen Forderung durch, wenn der Betroffene nicht fristgerecht an die Geno-Top UG zahlt. Wie üblich werden in diesem Zuge regelmäßig weitere Kosten und Gebühren abgerechnet wie z.B. Zinsen, Inkassokosten oder auch eine Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale. Unter „Forderungsbegründungen“ wird zum Dienstvertrag erläutert:

„Durchführung einer gewerblichen Schuldnerunterstützung“

Weitergehende Erläuterungen oder gar Forderungs-Unterlagen werden regelmäßig nicht dargelegt. Dafür wird andererseits jedoch Druck aufgebaut:

„Bei keine bzw. verspäteter Zahlung oder Vereinbarung erfolgen umgehend weitere Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind automatisch mit weiteren Kosten verbunden.


Und so kommt es dann auch: In folgenden Schreiben oder E-Mails werden regelmäßig erhöhte Gebühren berechnet und es erfolgt der Hinweis:

„Sollte erneut keine Reaktion erfolgen, so werden wir, sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt unangenehme und kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.“

Das Problem der Ratenzahlungsvereinbarung

Meist hängt dem Schreiben an den Betroffenen ein Beiblatt mit einer

„Ratenzahlungsvereinbarung“

an.

Das Problem: Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erkennt der Betroffene ebenfalls an – also er akzeptiert ausdrücklich, dass er der Geno-Top UG auch tatsächlich den (vermeintlichen) Gesamtbetrag inkl. Inkassohonorar schuldet. Gerät der Betroffene mit einer Rate mehr als 3 Werktage in Verzug, so soll gemäß Punkt 3 übrigens die getroffene „Zahlungserleichterung“ schon dann nicht mehr gelten und der Gesamtbetrag „zur sofortigen Zahlung fällig“ sein.

Gerichtsbescheide, Gerichtsvollzieher und Klage

Versuchen Sie, das Inkasso-Verfahren einfach auszusitzen, ignorieren die Schreiben und zahlen einfach nicht, so drohen gerichtliche Schritte. Zum Beispiel kann die Euro-Invest-Inkasso GmbH in derartigen Fällen tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Spätestens wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, sollten unbedingt kurzfristig geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

In der Regel folgt auf einen Mahnbescheid die Beantragung eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheids – ist die Forderung erst einmal tituliert, kann leicht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dieser kann vom Betroffenen verlangen, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen und z.B. eine Vermögensauskunft abzugeben. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin, kann er u.a. in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.

Des Weiteren steht es der Geno-Top UG frei, Klage gegen den (vermeintlichen) Schuldner einzureichen, um vor Gericht die Zahlung der offenen Beträge und Kosten einzufordern.

ACHTUNG: Ein Gerichtsverfahren ist regelmäßig wiederum mit weiteren Kosten verbunden.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen

Auch Sie haben Zahlungsaufforderungen von der Kurafin UG (haftungsbeschränkt) oder bereits Inkasso-Mahnungen der Euro-Invest-Inkasso GmbH oder sogar Rechtsanwalts-Schreiben erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt haben, bei der ggf. keine Kosten genannte wurden?

Sie kennen die Kurafin UG (haftungsbeschränkt) ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung oder gar einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem hinreißen.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 30.08.2023

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.