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LG Berlin gib Klage des vzbv gegen Betreiber der Plattform icatched.de (Sllik GmbH jetzt von NYUTAINMENT PTE. LTD betrieben ) statt - wegen Fake Profilen


LG Berlin gib Klage des vzbv gegen Betreiber der Plattform icatched.de (Sllik GmbH jetzt von NYUTAINMENT PTE. LTD betrieben ) statt - wegen Fake Profilen 





Zum Hintergrund


LG Berlin gib Klage des vzbv gegen Betreiber der Plattform icatched.de (Sllik GmbH jetzt von NYUTAINMENT PTE. LTD betrieben ) statt. 


Urteil des LG Berlin vom 27.01.2022, Az. 16 O 62/21 – nicht rechtskräftig

Die Sllik GmbH aus Berlin hatte damals die Flirt Plattform icatched.de betreiben, die jetzt von der NYUTAINMENT PTE. LTD betrieben  wird. Ob hier eine Verbindung zwischen den Firmen besteht ist nicht bekannt.


In dem Urteil vom 27.01.2022 hat das LG Berlin der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sllik GmbH stattgegeben und die Firma wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. 

Dreh und Angelpunkt war der Umstand, dass die Seite mit Fake Profilen arbeitet. Auch wenn die Firma in den AGB auf diesen Umstand hingewiesen hatte, genügt dies nicht, um eine Irreführung der Verbraucher auszuräumen (UWG). 

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Das LG Berlin führte dazu insbesondere aus, dass der Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Startseite auf der sich kein Hinweis auf die Fake-Profile befand, davon ausgehen durfte hier nur mit realen Personen zu chatten. Ein Hinweis auf Fake Profile (iNutzer) in den AGB reiche nicht aus, um diesen Eindruck zu vermeiden. 


In den aktuelle auf der Seite icatched.de verwendeten AGB der NYUTAINMENT PTE. LTD wird weiterhin folgende Klausel verwandt (Stand Mai 22):

Die Datenbank beinhaltet reale Profile aber auch seitens der Anbieterin erstellte und betriebene Profilen (nachfolgend „iNutzer“) . Die iNutzer sind ausschließlich zur Auslebung von virtuellen Fantasien gedacht und es sind keine realen Treffen möglich. Die kostenpflichtige Kommunikation mit iNutzern vielfältige Möglichkeiten sich zu unterhalten. iNutzer werden von Operatoren betrieben (bei Kommunikation wie Chats, Nachrichten, Emails, usw.) und dienen der reinen Unterhaltung sowie auch zur Qualitätssicherung und Service Tests. Reale Treffen oder ähnliches sind nur mit realen Nutzern möglich.

Auf der Startseite findet sich hingegen weiterhin kein entsprechender Hinweis auf die "iNutzer" = Fake Profile.


Unser Rat an Betroffene von Fake Profilen


Wenn auch Sie auf eine Plattform mit Fake Profilen hereingefallen sein sollten, kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.

Sie sollten einen Widerruf/Stornierung des Vertrags prüfen lassen.


Wir konnten schone viele Betroffene aus ungewollten Verträgen retten.

Wir helfen Ihnen!

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 19.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.