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Vorgerichtliche Mahnung der Kanzlei Musa Demircan & Partner für Lotto Abonnement EUROJACKPOT-6/49

Sie werden per E-Mail von der Lotto-Zentrale bzw. beauftragten Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwälten zur Zahlung aufgefordert und Ihnen wird eine Pfändung angedroht?

Erfahren Sie hier mehr zum Sachverhalt, der Problematik und der empfohlenen Reaktion.

Grund für die Zahlungsaufforderung

Die Gegenseite nimmt regelmäßig an, dass ein Vertrag telefonisch geschlossen wurde, der nun zur Forderung von entsprechenden Gebühren berechtigen soll. So ist zum Beispiel in der verschickten Mahnung die Rede davon, dass Sie

„der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt“

haben sollen.

Betroffene berichten uns unter anderem, dass Sie zwar angerufen worden sind, aber dass Unklarheit über einen möglichen Vertrag bestehe.

Vertrag am Telefon: Geht das?

Grundsätzlich gilt: Verträge können durchaus telefonisch rechtskräftig geschlossen werden. 

Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich, damit ein Vertrag gültig ist. So können Sie beispielsweise auch mit jedem Einkauf im Internet einen Kauf-Vertrag schließen – meist vollkommen digital und mit nur wenigen Klicks oder „Fingertips“.

Für den jeweiligen Vertragsabschluss sind lediglich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Darunter fällt zum Beispiel, dass Sie wissen, dass Sie gerade im Begriff sind, einen Vertrag abzuschließen. Auch müssen insbesondere die verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Daneben gibt es natürlich noch einige weitere Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Vertrag.

Die angebliche Kanzlei Musa Demircan & Partner geht offenbar davon aus, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen sei. Sie schreibt:

„Die von Ihnen angegeben Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismitteln verwendet werden.“

Problematik: Bestätigung am Telefon

Schwierig kann es werden, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens Betroffene anrufen und erklären:

  • es gehe um den Datenabgleich bei einem bereits bestehenden Vertrag,
  • für die Kündigung eines bestehenden Vertrags sollen die persönlichen Daten noch einmal bestätigt werden,
  • man informiere nur über Gewinne / Möglichkeiten eines schon abgeschlossenen Vertrags, usw.

Um den angeblich bestehenden Vertrag und die angeblich ohnehin vorliegende Rechtmäßigkeit von Forderungen zu untermauern, werden den Betroffenen meist die vorliegenden Daten vorgelesen.

Nicht selten sollen Betroffene dann im Weiteren den behaupteten Vertrag bzw. die Daten bestätigen, was im Folgenden zum Problem werden könnte – insbesondere wenn dieser Teil als Tonaufnahme aufgezeichnet wird. Aber auch hier ist weiterhin fraglich, ob dieser angebliche Anbieter überhaupt eine Gegenleistung erbringt. Dies wird derzeitig von uns äußerst kritisch gesehen. Auch insoweit ist aufgrund der Gesamtumstände eine Täuschung nicht unwahrscheinlich.

Sie wurden von Mitarbeitern des Lotto-Anbieters angerufen?

Sie haben bereits Mahnungen oder Anwaltsschreiben erhalten?

Bezahlen Sie nicht vorschnell und ungeprüft! Geben Sie keine Einwilligung zum Lastschrifzteinug ab oder bestätigen Sie keinesfalle einen angeblich bestehenden Vertrag!

Sofern Sie Beratungsbedarf haben oder Unterstützung wünschen, schicken Sie uns gerne die erhaltenen E-Mails bzw. Schreiben zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: Zum Kontaktformular

Anwaltliches Mahn-Verfahren der angeblichen Kanzlei Musa Demircan & Partner

Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen und bleiben ansonsten untätig, führt dies nicht selten zu Mahnungen und der Setzung von Zahlfristen. Nach Ablauf dieser Frist werde man angeblich bei der Bank eine Pfändung ausbringen.

Die Pfändung eines Kontos ist aber nur aufgrund einer titulierten Forderung möglich. Es werden also angeblich gerichtliche Schritte wie zum Beispiel die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids bzw. Vollstreckungsbescheids in die Wege geleitet, wenn der Betroffene nicht kooperiert.

Das vorliegende Schreiben der angeblichen Kanzlei Musa Demircan & Partner wirft weitere Fragen auf: Es war uns nicht möglich, einen „Rechtsanwalt Demircan“ mit Sitz in Singen über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis zu ermitteln. Insoweit liegt zumindest der Verdacht von unseriösen Zahlungsaufforderungen vor und wir warnen eindringlich davor, ungeprüft eine Zahlung zu leisten! Sofern der Betroffene nachweislich keinen Vertrag abgeschlossen hat ist sogar eine betrügerische Handlung nicht auszuschließen.

Sie haben Zahlungsaufforderungen vom Inkasso, von Rechtsanwälten oder schon einen Gerichtsbescheid erhalten? Reagieren Sie zeitnah. Wir bieten hierzu die Prüfung von Zahlungsaufforderungen im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: Zum Kontaktformular

Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob eine Betrugsstraftat vorliegt und erstellen auf Wunsch diesbezüglich eine Strafanzeige und übersenden diese an die zuständige Behörde.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben unbekannte Lastschriften auf Ihrem Bankkonto oder Abbuchungen auf Ihrer Kreditkarte gefunden?

Sie wurden per Telefon angerufen und der Anrufer kannte bereits Ihre Daten?

Die erhaltene Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht rechtens, weil Sie keinen telefonischen Vertrag wissentlich abgeschlossen haben?

Sie kennen die LOTTO-ZENTRALE gar nicht und sollen trotzdem offene Gebühren bezahlen?

Sie erhalten bereits Mahnungen von z.B. der Kanzlei Musa Demircan & Partner?

Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, zahlen Sie keinesfalls vorschnell ungeprüft. Haben Sie einen derartigen Vertrag nicht abgeshclossen, sollten Sie die Zahlung gänzlich verweigern.

Haben Sie Zweifel, so holen Sie sich vor einer Zahlung oder einem Schuldanerkenntnis juristischen Rat ein!

Im Bedarfsfalle helfen wir gerne.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 23.04.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.