Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Vorsicht Abo-Vertrag: Nach Besuch von Dating-Plattformen der Interdate S.A. wie c-date.de

Inkasso durch Financial Service GmbH oder TESCH mediafinanz GmbH –
sowie Kanzlei Auer Witte Thiel bzw. Rechtsanwalt Andreas Raulf

Zahlreiche Betroffene haben sich bereits wegen unbewusst abgeschlossener Aboverträge nach Besuch von der Dating Plattform der Interdate S.A. aus Luxemburg (z.B. C-Date.de) an uns gewandt.

Bei Nichtzahlung drohen Mahnungen durch Inkassounternehmen wie die Financial Service GmbH oder TESCH mediafinanz GmbH. In einer letzten Eskalationsstufe erhält man Post vom Anwalt, namentlich der Kanzlei Auer Witte Thiel oder Rechtsanwalt Andreas Raulf.

Wie kommt es zum Abo-Vertrag?

Die Interdate S.A. (Geschäftsführer Laetitia Pateau) betreibt u.a. die Dating Plattform c-date.de.

Die Seite wirbt auf der Startseite mit:

„Sinnliche Begegnungen, die glücklich machen. Besondere Dates in deiner Nähe“

Die Registrierung auf den Plattformen ist dabei kostenlos. Von etwaigen Gebühren ist auf der Startseite auch nichts zu lesen.

Für diverse Angebote, wie die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern, muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo abschließen (Premium-Mitgliedschaften), wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren.

Die Gebühren betragen Stand Januar 2021:

€ 49,90 / Monat bei einer Laufzeit von 3 Monaten

€ 39,90 / Monat bei einer Laufzeit von 6 Monaten

€ 29,90 / Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten


Nutzer berichten uns, dass Ihnen diese Gebührenpflichtigkeit nicht bewusst gewesen sei und sie erst aufgrund einer Kreditkartenabbuchung/Rechnung von dem Abo erfahren hätten.

Andere Nutzer berichten uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträte gefordert werden.


Inkassopost statt Liebesnachrichten

Werden die von der Interdate S.A. geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird teilweise zunächst ein Inkassounternehmen - z.B. die Financial Service GmbH oder dir TESCH mediafinanz GmbH – eingeschaltet.

Erfolgt auch weiterhin keine Zahlung, so wird in einer letzten Eskalationsstufe die Forderung anwaltlich geltend gemacht durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München  oder Rechtsanwalt Andreas Raulf aus Bonn

Neben den Abogebühren werden nun auch Mahn- bzw. Anwaltsgebühren gefordert.


Unser Rat

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft. Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abo-Vertrages und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (und die Verlängerung des Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung - zu Unrecht - ignoriert wurde.

Ignorieren Sie die Forderung, drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass die Firma weiterhin einen Abovertrag mit Ihnen behauptet und umso länger Sie untätig bleiben, die Nutzungsgebühren immer weiter steigen. Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen.Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen!

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.