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Abbuchungen und Mahnungen durch die Qualidates AG

Inkasso durch Fairmount GmbH und Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Die Qualidates AG betreibt Dating- und Sex-Plattformen wie zum Beispiel milfhunter24.com, treffpartner.com und OmaSextreff.com oder auch fremdgehen-direkt.com

Hier kann man nach unserer Einschätzung schnell in einen Abo-Vertrag mit Folgekosten geraten. Bei Zahlungsverweigerung oder Rückbuchung von Lastschriften drohen Mahnungen durch das Inkassobüro Fairmount GmbH und durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel.

Zum Hintergrund

Viele der Plattformen der Qualidates AG sind oftmals nach dem gleichen Schema aufgebaut: Die Erst-Registrierung ist meist einfach und schnell erledigt. Abgefragt werden beispielsweise zunächst nur das Geschlecht, der Geburtstag und in einem zweiten Schritt die E-Mail-Adresse. 

Auf der Startseite wird z.B. mit prägnanten Sätzen geworben wie:

"Wilde Abenteuer in deiner Nähe"
(https://www.treffpartner.com/ und https://www.zuckerdating.de/, Stand: 27.07.2023)

"Geile Sexkontaktein deiner Nähe"
(https://www.inbedwith.de/, Stand: 27.07.2023)

"Reife Frauen in deiner Nähe"
(https://milfhunter24.com/Stand: 27.07.2023)

Ein erotisch ansprechendes Foto im Vollbild-Format zieht dabei oftmals die Aufmerksamkeit des Nutzers auf sich, der die Schritte der Registrierung somit eher nebenbei durchläuft.

Genauen Aufschluss über die aktuellen Kosten geben die Nutzungsbedingungen nicht. Hierzu ist nur allgemein festgehalten:

"§ 3 Kosten

1. Die angebotenen Dienste der qualidates auf diesem Dienst sind kostenfrei, sofern der User nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Dienstes auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.
2. Die für die kostenpflichtigen Dienste anfallenden Preise, die Zahlungsweise sowie die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen im Rahmen dieser kostenpflichtigen Dienste werden vor Inanspruchnahme durch den User erläutert."

Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich das Abo regelmäßig automatisch.

Versucht der Nutzer zu kündigen, so erhält er neben E-Mails mit der Kündigungsbestätigung meist auch solche Nachrichte, die eine so genannte "Rückgewinnung" des Kunden zum Ziel haben. Diese enthalten zum Beispiel einen großen Button mit Aufschriften wie "Profil behalten", "Nein, Kündigung zurückziehen" oder auch "Premium verlängern". 

OmaSextreff.com schreibt hierzu zum Beispiel: 

"Hier nochmal die Vorteile der Premium Mitgliedschaft, die du jetzt verlierst:
- Unbegrenzt Nachrichten schreiben und lesen
- Pofilbesucher anzeigen
- Alle Profilfotos sehen
- Zugang zu Likes & Favoriten"

Manche solcher Nachrichten wie auch Rechnungen oder Zahlungserinnerungen der Plattformen landen jedoch auch im Spam-Ordner, sodass Nutzer diese häufig erst im Nachhinein durch explizites Durchsuchen des Postfachs finden. Umso mehr erschrecken im Folgenden nicht zuordnenbare Abbuchungen auf dem Bank- oder Kreditkartenkonto - meist mit Kürzeln wie WWW.QUALID.CH, QDATES AG oder QDFAQ.COM. Bei Rückgabe solcher Lastschriften oder wurde bei Nichtzahlung auf die Zahlungsaufforderungen folgen regelmäßig Mahnungen und Inkassoschreiben der Firma Fairmount GmbH oder auch von der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte.

Unser Rat

Sind wir in Ihrem Fall bereits tätig oder sollen wir Sie gegen Forderungen verteidigen, die Ihrer Meinung nach nicht berechtigt sind, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

So helfen wir Ihnen

Wenn Sie mit Ihrem Vertrag oder einer Kündigung Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne. Sie könnten u.a. einen Widerruf/Stornierung des Vertrags prüfen lassen. Spätestens wenn Sie bereits eine Mahnung durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel erhalten haben, schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sich anwaltlich beraten.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen vergleichbare Forderungen verteidigen. 
Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 27.07.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.