Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Dating-Abo (+ Fake-Profile, Coins-Kosten) der Flirtano GmbH – milfs.de 

Inkasso durch enDebito GmbH

Die Flirtano GmbH aus Bremen betreibt u.a. die Erotik Plattformen milfs.de und tempodates.de.

Dabei tappen Nutzer schnell in einen kostspieligen Abovertrag oder fallen auf heißte (und kostspielige) Flirts mit Fake-Profilen herein.

Bei Zahlungsverweigerung drohen Mahnungen durch Inkassounternehmen, wie der enDebito collect & finance GmbH

Zum Hintergrund

Die flirtano GmbH (Geschäftsführer Mathias Seemann) betreibt diverse Erotik/Dating-Plattformen.

Dabei wird jeweils mit einer kostenlosen Registrierung geworben. Von etwaigen Gebühren ist auf der Startseite nichts zu lesen.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart hier die nicht unerheblichen Folgekosten.  Denn um die wesentlichen Funktionen der Plattformen nutzen zu können, bedarf es des Abschlusses einer Mitgliedschaft (Abovertrag).

Die Kosten variieren je nach Länge der Mitgliedschaft und verlängern sich jeweils automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Eine weitere Problematik stellt wohl der Einsatz von Fake-Profilen (Moderatoren) dar. Nutzer berichten uns, dass die Seite teilweise mit nicht authentischen/moderierten Profilen arbeite.

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Nutzer berichten uns, dass Ihnen die Gebührenpflichtigkeit und das Vorhandensein von Fake-Profilen nicht wirklich bewusst gewesen sei.

Ein weiteres Problem stellt unsers Erachtens eine AGB Klausel dar, wonach die Profildaten/Fotos von der Firma auf weiteren nicht näher bezeichneten Plattformen verwendet werden darf. Der Nutzer räumt der Firma danach umfangreiche Nutzungsrechte an persönlichen Daten ein.


So heißt es beispielsweise in den AGB von milfs.de:

Der Nutzer räumt dem Anbieter an den Inhalten, die er in Formulare auf der Plattform eingibt, hochlädt oder sonst dem Anbieter für die Nutzung auf der Plattform übermittelt, ein nicht ausschließliches und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ein. Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten, um die Plattform betreiben und seine vertraglichen wie gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, die Inhalte über die Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Zu den Inhalten zählen insbesondere Angaben, die der Nutzer in seinem Profil macht, sowie Fotos und Videos, die der Nutzer für sein Profil hochlädt. Zu der Plattform zählen auch thematisch ähnliche Dating-Seiten, die vom Anbieter betrieben und vom Nutzer mitgenutzt werden. Die Inhalte werden vom Anbieter grundsätzlich mit keiner gesonderten Urheberbezeichnung versehen. Der Nutzer stellt sicher, dass er an den Inhalten die für die Rechtseinräumung erforderlichen Rechte hat, und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Lizenzgebühren schuldet der Anbieter insoweit nicht.“

Wir helfen Ihnen!

Zahlen Sie nicht vorschnell! Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen.

Zudem sollten datenschutzrechtliche Auskunfts- und Löschungsansprüche wegen der Verwendung Ihrer Profildaten geprüft werden.

Wir konnten schon viele Nutzer aus derartigen ungewollten Abovertägen retten!



Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 29.01.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.