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FinXP Limited: Abbuchungen vom Konto stoppen

Die FinXP Limited aus Malta ist als Zahlungsdienstleister tätig und führt z. B. SEPA-Lastschriften für ihre Auftraggeber aus. Betroffene merken dies an Abbuchungen auf dem Bankkonto oder Kreditkarten-Konto, wo eben jener Name FinXP Limited bzw. FinXP Ltd. auftaucht.

Warum bucht die FinXP Ltd. ab?

Für wen das Unternehmen jeweiligen Fall das Geld vom Konto des Betroffenen einzieht, ist aus den Angaben im Verwendungszweck häufig kaum ersichtlich. Hier finden sich zum Teil kryptische Bezeichnungen, manchmal lässt sich ein Name oder eine Gesellschaft erschließen, mit der offenbar ein Vertrag bestehen soll. Zu den Bezeichnungen in den Verwendungszwecken können zum Beispiel die folgenden gehören:

    • Deutschetippgemeinschaft 24
    • DVG
    • Kranz Lotto
    • Lottoblock
    • Lottobox 49
    • MegaPlay
    • Megatipp
    • MitDabei24
    • System-Lotto
    • WarioWin


    Zudem werden hier manchmal eine Kundennummer bzw. Nutzernummer angegeben, teilweise eine „Hotline“-Rufnummer (z.B. eine Handynummer) oder es werden Begriffe genannt wie „Monatsbeitrag 04-2023“ oder dergleichen. Von einem Anruf bei einer derartigen Telefonnummer raten wir grundsätzlich ab.

    Auffällig dabei ist, dass es sich häufig um Lotto-Unternehmen (z.B. Tippgemeinschaften) oder Glücksspiele oder Vergleichbares handelt. In der Regel werden Beträge regelmäßig abgebucht im Sinne von Abo-Gebühren.

    Trugschluss: Lösung durch Rückbuchung

    Natürlich ist der Wunsch nachvollziehbar, die Abbuchungen so schnell wie möglich zu stoppen und den Vertrag zu beenden.

    Grundsätzlich gilt:

    Wenn Sie bloß entsprechende Lastschriften zurückgeben (=stornieren), hat dies keine Auswirkung auf einen etwaigen Vertrag, von dem die finXP Limited als Zahlungsdienstleister und ihr Auftraggeber als (vermeintlicher) Vertragspartner des Betroffenen ausgehen.

    So schreibt die finXP Limited beispielsweise:

    „[…]Die FinXP arbeitet als Dienstleister für einen Kunden, der uns gegenüber vertraglich versichert hat, mit Ihrer Mandantschaft in Geschäftsbeziehung zu stehen und entsprechende Forderungen bestehen.[…]“


    Im Gegenteil:

    Werden abgebuchte Beträge lediglich zurückgebucht, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite das Mahn- bzw. Inkasso-Verfahren eröffnet. Hierbei entstehen regelmäßig weitere Gebühren und Kosten für den Betroffenen und die Möglichkeit gerichtlicher Schritte (z.B. Mahnbescheid) kann nicht ausgeschlossen werden.

    Das gilt es zu tun

    Die empfohlene Vorgehensweise ist also, den (vermeintlichen) Vertrag mit dem Auftraggeber der finXP Limited zu beenden bzw. die Möglichkeiten einer Anfechtung prüfen zu lassen und die finXP wegen des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs diesbezüglich zur Unterlassung aufzufordern.

    Unser Rat

    1
    Bewahren Sie Ruhe!

    Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

    2
    Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

    Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

    3
    Leisten Sie keine aktive ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

    Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

    4
    Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

    Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

    Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

    Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

    1
    Schicken Sie uns immer alle Abbuchungsbelege, neue E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

    Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

    Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

    2
    Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

    Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

    3
    Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

    So helfen wir Ihnen


    Der Auftraggeber der finXP Limited ist Ihnen nicht bekannt und Sie haben auch keiner Abbuchung zugestimmt bzw. kein solches SEPA-Lastschriftmandat erteilt?

    Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie z.B. keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben?

    Sie haben bereits Rückbuchungen vorgenommen und nun treibt ein Inkasso-Unternehmen bei Ihnen Gebühren ein?

    Wir empfehlen, im Falle ungewollter Abbuchungen zeitnah geeignete Schritte in die Wege zu leiten. So sollte beispielsweise geprüft werden, ob

    • tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde,
    • ob ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen wurde oder auch
    • ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.


    Wir konnten schon für zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen und Lastschriften vorgehen.

    Gerne helfen wir auch Ihnen.


    Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

    Stand: 12.09.2023

    Redaktion

    Autor:
    Redaktion

    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

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    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.