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Zahlungsaufforderung der @work GmbH bzw. atwork GmbH wegen Beitragskonto Finanz-Forum24

Uns wurden Mahnungen vorgelegt, die Betroffene von der Firma atwork GmbH bzw. @work GmbH aus Freisbach erhalten haben. Inhalt der Zahlungsaufforderung ist laut dem Schreiben der

„Rückstand des Beitragskontos Finanz-Forum24“.



Finanz-Forum24.de ist dabei eine Internet-Plattform, die von der atwork GmbH betrieben wird. Sie betreibt ebenfalls die Seite kreditfx.de, die betitelt wird mit dem Slogan „Online Kredite für Alle“. Bereits im Betreff wird „Inkasso“ aufgeführt und es heißt unter anderem recht bestimmt:

„Sie erhalten nur diese eine Zahlungserinnerung!“


Doch worum handelt es sich vorliegend überhaupt? Wir klären auf.

Zum Hintergrund: Mitgliedschaft und ihre Kosten

Gleich auf der Startseite von Finanz-Forum24.de wirbt die atwork GmbH mit dem Slogan:

„Sparen leicht gemacht: Vergleichen und informieren Sie sich richtig“

So soll es sich laut dem Anbieter bei der Internetseite um die

„[…] ultimative Information-Website […]“

handeln, die die Mitglieder ihrer ‚Community‘ rund um das Thema Finanzen wie z.B. über Versicherungen, Kredite, Geldanlagen, Budgetplanung, Altersvorsorge und Schulden informiere. Über das Menü gelangt man zu weiteren Informationen und Angeboten zu eben diesen Themen, außerdem werden z.B. Kreditkartenrechner oder Minikreditvergleiche angeboten.


Für den Zugriff auf den Mitgliederbereich ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Zwar werden auf der Unterseite „Mitgliederbereich“ die Kosten einer Mitgliedschaft benannt:

„Monatsbeitrag 7,50 €
Aufnahmegebühr von 45.- €“

Es ist aber im Weiteren unklar, ob und wann denn tatsächlich eine Mitgliedschaft begründet wird – ob es zum Beispiel schon ausreichen soll, in das Kontakt-Formular neben der Überschrift

„Sende uns eine Nachricht!“

irgendeine Anfrage einzugeben oder ob hierüber auch andere Nachrichten als solche Anfragen zur Aufnahme in die Community gestellt werden können oder ähnliches. Hier finden sich auch keine AGB oder Kündigungsfristen oder dergleichen. Icons zu sozialen Medien wie z.B. Twitter, Facebook oder Instagram sind anscheinend zwar verlinkt, aber diese Links funktionieren nicht. (Stand: September 2023)

Kostenloser Vergleich externer Dienstleistungen

Neben der Mitgliedschaft bietet Finanz-Forum24.de auch zum Beispiel einen kostenlosen „Kreditkartenrechner“, eine Auflistung verschiedener Anbieter von Mastercards, VISA Cards, etc. Ebenso gibt es einen „Minikreditvergleich“ der nach gleichem Prinzip Minikredite, Mikrokedite, etc. auflistet.

Hierbei ist uns aufgefallen, dass bei Standarteinstellungen der erste Eintrag beim Kreditkartenrechner die „Extrakarte“ der Novum Bank Ltd. aus Malta ist (Stand: September 2023). Mit einem Klick auf „zum Anbieter“ gelangt man zum Beantragungsformular – Kosten werden mit 0 € beziffert, Sternchenvermerke zu Kosten werden nicht weiter erläutert, allerdings sollen verschiedene verlinkte Dokumente wie AGB angehakt werden.

Und auch beim Mikrokredit ist bei Standarteinstellungen zufälligerweise der erste Eintrag der Liste der Minikredit Cashper – ein Produkt ebenfalls der Novum Bank Ltd..

Die Novum Bank Ltd. ist uns dabei bereits hinlänglich bekannt, bei Nichtzahlung angefallener Gebühren beauftragt diese z.B. regelmäßig ein Inkassounternehmen wie die INKO Inkasso GmbH aus Passau oder die coeo Inkasso GmbH aus Dormagen mit der Forderungsbeitreibung.

Zahlungsaufforderungen, anwaltliches Mahnverfahren und gerichtliche Schritte

Wird auf die eingangs erwähnte Mahnung nicht reagiert, so kann im nächsten Schritt ein Inkasso-Verfahren oder sogar ein anwaltliches Mahnverfahren drohen.

Erfolgt die Beitreibung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei, so entstehen hierbei regelmäßig weitere Kosten und Gebühren, die dem Betroffenen ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Bekannt sind uns zum Beispiel Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Trösch, die beispielsweise betitelt sind mit

„LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG VOR KLAGEERHEBUNG GEGEN SIE !“


Spätestens bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben empfehlen wir Ihnen, juristischen Rat einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise für Ihren Fall zu ermitteln.

Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten, so sollten Sie schnellstmöglich (!) handeln: Es gilt binnen der 2-wöchigen Frist ab Zustellung geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten!

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Zahlungsaufforderungen vom Finanz-Forum24.de bzw. von der @work GmbH erhalten?

Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen oder Rechtsanwalts-Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren oder Sie nur eine allgemeine Anfrage gestellt haben?

Sie kennen die @work GmbH ggf. gar nicht und sollen dennoch den Zahlungsaufforderungen nachkommen?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bewahren Sie Ruhe!

Es sollte insbesondere geprüft werden, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde.

Außerdem gilt es zu untersuchen, ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Abo-Forderungen verteidigen.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 19.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.