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Anfechtung/Kündigung von Internet-Systemverträgen (Webseiten/Webhosting-Vertrag) der Euroweb Group Euroweb Internet GmbH 

(wie United Media, Madsack Online-Service & Co. KG, WESTFALEN-BLATT OnlineService, WN OnlineService)

Es lohnt sich regelmäßig Laufzeitverträge zu überprüfen. So kann oft bares Geld gespart werden!

Denn was bei Stromtarifen und KFZ Versicherung gilt, greift auch bei Internet-System Verträgen. Auch hier kann bei einer Überprüfung und ggf. Kündigung der Verträge bares Geld gespart werden.

Lassen Sie eine vorzeitige Kündigung oder rückwirkende Anfechtung der Verträge beispielsweise mit der Euroweb Group prüfen.

Zum Hintergrund

Bei sogenannten Internet-System Verträgen wird ein Dauerschuldverhältnis/Laufzeitvertrag mit einer Firma für die eigene Web-Präsenz abgeschlossen.

Ein größerer Anbieter ist die Euroweb Group aus Düsseldorf.

Diese schreibt auf der eigenen website u.a. folgendes über sich:

„Die Euroweb Group ist ein Zusammenschluss medienstarker Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: Für kleine und mittelständische Unternehmen soll nicht weniger als der perfekte Webauftritt realisiert und betreut werden.
Die Erstellung einer zeitgemäßen, benutzerfreundlichen und vor allem werbewirksamen Homepage bedarf der Kompetenzen verschiedenster medialer Profis, die es verstehen, ihr Know-how optimal zu bündeln. Das Ergebnis ist eine in sich harmonische Website, die bei Google und Co. zu finden ist, optisch die Kernaussagen des Unternehmens widerspiegelt, das Angebotsspektrum detailliert zeigt und sowohl am PC als auch auf Smartphone und Tablet einwandfrei funktioniert. Keine unmittelbar leichte Aufgabe.“


Zu der Euroweb Group (Euroweb Internet GmbH) gehören u.a. die (Partner-) Firmen:

  • MADSACK Onlineservice GmbH & Co. KG
  • Westfalen-Blatt OnlineService
  • WN Online Service
  • United Media AG
  • YOURRATE
  • Ruhrgebietshelden
  • BusinessFüchse
  • foodiny

etc.


Dabei werden oftmals Verträge mit einer Laufzeit von 48 Monaten = 4 Jahren abgeschlossen!  Bei einer vertraglichen Gebühr von beispielsweise 300,- Euro bedeutet dies ein vertragliches Gesamtvolumen i.H.v. 14.400,- Euro.

Diese hohen Gesamtkosten werden dabei teilweise von den Kunden bei Vertragsschluss nicht realisiert, da nur der monatliche Preis angegeben wird und die Laufzeit in den AGB ausgeschrieben als

„achtungsvierzig Monate“ 

angegeben wird.

Zudem wird oft übersehen, dass die Verträge in den AGB teilweise eine automatische Verlängerung vorsehen.

Des weiteren werden bei derartigen Webhosting-Verträgen im Laufe der Zeit oft Zusatzkosten für Suchmaschinenoptimierung etc. fällig. Betroffene gehen oftmals davon aus, dass diese Kosten mitabgegolten sind, doch gilt dies nach den AGB teilweise nur für die ersten Monate des Vertrags. So kann es zu immer höheren Kosten kommen.

Weitere Kosten drohen teilweise dadurch, dass im Laufe der Vertragszeit Zusatzleistungen hinzugebucht werden, wie facebook-Fanpage Pflege etc. und sich dadurch der Hauptvertrag automatisch mitverlängert.

Betroffene berichten uns, dass Ihnen diese Gesamtkosten bei Vertragsabschluss nicht bewusst gewesen seien und sie die Kosten für die erhaltene Leistung nicht angemessen fänden.


Wir helfen Ihnen!

Hier gilt es zu prüfen, ob eine vorzeitige Beendigung/Anfechtung/Kündigung des Vertrags möglich ist.

Zudem können die verwendeten AGB auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Gegebenenfalls kann auch eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages möglich sein.

Bei einer vorzeitigen, ordentlichen Kündigung bleibt zu prüfen,  welche ersparten Aufwendungen sich die Internet-Hosting-Firma ggf. anrechnen lassen muss.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 11.02.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.