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European Trust Solution S.L.U. - MyBest Finance: Mahnung von Jedermann Inkasso GmbH wegen Vermittlung einer Finanzsanierung

Inkasso-Verfahren für Dienstleistungsvergütung (Vermittlung des Finanzsanierungsvertrages)

Die European Trust Solution S.L.U. mit Sitz in Spanien lässt das Inkasso-Unternehmen Jedermann Inkasso GmbH offene Gebühren eintreiben. Den Inkasso-Schreiben und E-Mails gehen regelmäßig Schreiben von MyBest Finance bzw. my Best FINANCE voraus.

Diese sind zum Beispiel betitelt mit „Aufnahmebestätigung“, „1. Mahnung“, „2. Mahnung“ o.ä. Gefordert werden dabei zumeist die Bezahlung von einer oder mehreren fälligen Raten, die noch offen seien.

Die European Trust Solution S.L.U. ist dabei die Betreiberin der Internetseiten www.finance-enterprise.com sowie mybest-finance.com. Diese läuft über die Marken Finance Enterprise bzw. My Best Finance und es wird das Produkt „im Bereich Finanzsanierung“ vorgestellt. Versprochen wird hohe Kundenzufriedenheit insbesondere durch

„erfolgreiche Zusammenarbeit und […] hervorragende Verhandlungsbasis mit Banken, Versicherungen, Versandhäusern und vielen anderen Institutionen und Einrichtungen“

Kosten und Rücktrittsrecht

Neben Informationen zur Finanzsanierung wie z.B. einer Begriffsdefinition werden auch die Chancen und Prinzipien der Sanierungsarbeit beschrieben.

Die Kosten umfassen laut der European Trust Solution S.L.U. insbesondere:

  • Bearbeitungsgebühr bei Vertragsschluss
  • Monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 % der monatlichen Rate
  • Monatliche Rate für die Finanzsanierung an sich (mind. 50,- EUR)

Ein Rücktritt vom Vertrag sei binnen 2 Wochen kostenfrei möglich. Nach 2 Wochen kann gekündigt werden unter Abgeltung der gegenseitigen Forderungen und Erstattung nicht verteilter Treuhandgelder.

Verwunderlich ist unserer Meinung nach jedoch, dass wir auf der Seite www.finance-enterprise.com kein Anfrageformular oder Ähnliches finden konnten, über das auch tatsächlich eine Finanzsanierung angefragt oder beantragt werden kann. (Stand: Januar 2024)

Inkasso-Verfahren durch Jedermann Inkasso GmbH

Nicht bezahlte Forderungen der European Trust Solution S.L.U. – wie insbesondere offene Raten - werden regelmäßig durch Jedermann Inkasso GmbH eingetrieben.

Bei der Jedermann Inkasso GmbH handelt es sich um ein deutsches Inkasso-Büro, welches uns hinlänglich bekannt ist. Die Forderung wird beispielsweise betitelt mit

„Dienstleistungsvergütung Vermittlung des Finanzsanierungsvertrages“

Im Rahmen des Inkassoverfahrens können weitere Gebühren anfallen (z.B. Inkassokosten wie z.B. „eMahnung DEN“), die die Jedermann Inkasso GmbH ebenfalls einfordert.

„Wenn Sie den oben ausgewiesenen Betrag nicht innerhalb der nächsten 14 Tage auf unser Konto überweisen bzw. sich nicht mit uns in Verbindung setzen, müssen Sie mit Weiterungen rechnen.“


Weiter heißt es regelmäßig:

„Unter Bezugnahme auf die von Ihnen anerkannten Allgemeinen Vertragsbedingungen unserer Auftraggeberin und das dem Kundenvertrag beigelegte, für Sie persönlich ausgearbeitete Angebot bestätigten Sie, dass Sie über den Ablauf einer Finanzsanierung, über die Zahlungsweise, Laufzeit sowie über die Kosten informiert worden sind.
Es wurde hierbei vereinbart, dass unserer Auftraggeberin nach erfolgreicher Vermittlung die im Kundenvertrag vereinbarte einmalige Vergütung zusteht und haben Sie sich mit der Bezahlung dieser einmaligen Gebühr für sämtliche angefallenen Kosten und Auslagen für die Vermittlung einverstanden erklärt.“

Bei fehlender Kooperation – insbesondere bei Nichtzahlung – können ein Mahnverfahren durch einen Rechtsanwalt oder gerichtliche Schritte drohen, also z.B. die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide.

Die Gefahr: Gegen eine titulierte Forderung kann nur noch äußerst schwer vorgegangen werden.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie wurden per E-Mail oder per Post von der Jedermann Inkasso GmbH kontaktiert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt hatten, bei der ggf. keine Kosten genannt wurden?

Sie kennen die European Trust Solution S.L.U. , „Finance Enterprise“ oder „MyBest Finance“ ggf. gar nicht und sollen trotzdem offene Rechnungen bezahlen?


Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten.

Es sollte beispielsweise geprüft werden, ob

  • ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen wurde oder
  • ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.


Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein!

Wir helfen gerne.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 31.01.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.