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eCollect AG und THEMYS & DYKE Rechtsanwälte für Howlogic Kft.

Zahlungsaufforderung wegen „unbezahlter Mitgliedschaft“ für Dating-Abo

Die Howlogic Kft. ist Betreiberin verschiedener Dating-Portale, dazu zählen zum Beispiel

  • findedates.com
  • mitdirtreffen.com
  • wildspank.com
  • frechespiele.de
  • treffegirls.com


Bei derartigen Dating-Seiten besteht regelmäßig die Gefahr, sich wiederkehrenden Abo-Kosten ausgesetzt zu sehen: So werden häufig zunächst kostenlose Probe-Abos angeboten, die sich jedoch nach der Testphase in ein teures Premium-Abo verlängern. Hierüber haben wir bereits ausführlich hier berichtet: https://e-commerce-kanzlei.de/howlogic-kft-novalnet-ecollect-inkasso-deutschland-euro-collect.html

Abbuchungen auf dem Konto

Nicht selten findet die Abrechnung solcher Abo-Gebühren mittels Lastschrift-Verfahren statt. Es werden also Abbuchungen vom Bankkonto oder Kreditkartenkonto vorgenommen, in der Regel entweder direkt von der Howlogic Kft. oder mithilfe von Zahlungsdienstleistern – wie z.B. der Novalnet AG.

Die Novalnet AG ist uns ebenfalls hinlänglich bekannt im Zusammenhang mit Abbuchungen wegen Abonnement-Verträgen: Auch andere Betreiber (häufig von Dating-Seiten) beauftragen die Novalnet AG mit dem Einzug offener Gebühren. Dazu gehören beispielsweise unter anderem die

  • Tech Medialand Kft.
  • Kaleton Web s.r.o.
  • Apricot Dgitals LCC


Eine häufige Reaktion von Betroffenen, wenn Sie ihnen unbekannte Abbuchungen auf dem Kontoauszug feststellen, ist meist die Rückgabe der Lastschriften bzw. das „Zurückholen“ der Beträge. Eine solche spontane Aktion hat aber regelmäßig weitere Auswirkungen.

Inkasso-Verfahren durch eCollect AG

Das Stornieren von Abbuchungen bzw. die Lastschrift-Rückgabe führen nämlich in der Regel dazu, dass dem Betroffenen im folgenden Mahnschreiben oder sogar Inkassobriefe und/oder solche E-Mails zugestellt werden. Die Howlogic Kft. beauftragt z.B. regelmäßig die eCollect AG aus Berlin als Inkassounternehmen mit der Eintreibung der nun offenen Beträge.

Auch die eCollect AG ist uns bestens bekannt: Das Inkassounternehmen betreut nicht nur regelmäßig die Gebühren-Beitreibung für die oben genannten Firmen (Tech Medialand Kft., Kaleton Web s.r.o., Apricot Dgitals LCC), sondern treibt regelmäßig auch Forderungen anderer Unternehmen ein, die meist ebenfalls in der Casual-Dating-Branche tätig sind. Hierzu zählen die Interdate S.A., die Blue Internet Media EOOD oder auch die Cyberence Kft. ein. In manchen Fällen wird der Betroffene auch im Auftrag der Novalnet AG direkt zur Zahlung aufgefordert.


In der Betreffzeile von Briefen der eCollect AG liest man häufig:

Inkasso-Forderung von Howlogic KFT (https://www.frechespiele.de)
Rücklastschrift zu der TID […] vom […] – Bestellung vom […] auf https://www.frechespiele.de vom […], fällig am […]“


Durch das Inkasso-Verfahren fallen weitere Kosten und Gebühren an – diese soll der Betroffenen nun ebenfalls bezahlen. Mit den Postschreiben oder im Anhang der E-Mails von der eCollect AG finden sich häufig eine Kostenaufstellung, genannt:

„Auszug aus Ihrem Kundenkonto bei eCollect AG“

Es handelt sich z.B. um eine PDF-Datei mit dem Namen „Kontoauszug“, die die Kosten der unbezahlten Mitgliedschaft, die Mahngebühren, Inkassokosten, Auslagenpauschale, Verzugszinsen, etc. aufschlüsselt.

Anwaltliches Mahnverfahren durch THEMYS & DYKE Rechtsanwälte

Reagiert der Betroffene auf die Inkasso-Mahnung nicht, so wird regelmäßig Rechtsanwälte mit der Forderungsbeitreibung beauftragt:

Derzeit übernimmt die Kanzlei Themys & Dyke regelmäßig die Zahlungsaufforderungen. Verantwortliche Rechtsanwälte sind laut eigenen Angaben Rechtsanwalt Vladislav Stamenkovic und Rechtsanwalt Thomas Hüttenmüller.


Vergleichbar mit den Schreiben der eCollect AG heißt es auch in den Zahlungsaufforderungen von Themys & Dyke regelmäßig:

„Inkasso-Forderung von Howlogic KFT, Verebeshegy Street 11, 2161 Csomad, HU, aufgrund "Unbezahlte Mitgliedschaft für […] Monat […] auf treffegirls.com und Bankgebühr […]"“


Ist die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, sollte diese nicht leichtfertig und ungeprüft bezahlt werden: Es besteht dann grundsätzlich die Gefahr, ein Schuldanerkenntnis zu leisten.

Bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben sollte zeitnah juristischer Rat eingeholt werden: So kann die bestmögliche Vorgehensweise für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden und etwaig unberechtigte Forderungen angefochten werden, bevor gerichtliche Schritte von der Gegenseite in die Wege geleitet werden.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen von Novalnet AG oder Howlogic Kft. auf Ihrem Konto entdeckt?

Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen der eCollect AG oder in Schreiben der Themys & Dyke Rechtsanwälte zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen die Howlogic Kft. ggf. gar nicht und sollen dennoch bezahlen?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern bewahren Sie Ruhe.

Es kann nachteilig sein, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten oder gar eine Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis vom Inkasso zu unterschreiben.

Es ist zu prüfen, ob beispielsweise auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Abo-Forderungen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.


Melden Sie sich gerne bei uns.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 20.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.