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Zahlungserinnerung von deinDATE

Metaline Logistics Kft. lässt Mitgliedsbeitrag durch Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt Albrecht König eintreiben

Für die Mitgliedschaft auf deindate.club verschickt die Metaline Logistics Kft. aus Budapest, Ungarn, Mahnungen und fordert Nutzer zur Zahlung der Abo-Gebühren auf. Zahlt man nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird die Fälligkeit der Gesamtgebühren i.H.v. 473,62 EUR, Anwaltskosten i.H.v. 254,07 EUR sowie Gerichtskosten i.H.v. bis zu 105,00 EUR angedroht (Stand: August 2023).

Zum Hintergrund

In den uns vorgelegten Zahlungserinnerungen wird regelmäßig die „Mitgliedschaft im 1. Jahr für 6 Monate“ zu einem Gesamtpreis von 199,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. gefordert. Dieser wird jedoch ausgewiesen als „Gesamtbetrag inkl.10€ Mahngebühr:“ 246,81 EUR. (Stand August 2023). Überwiesen werden soll auf eine Bankverbindung unter Angabe des Verwendungszwecks bzw. der RechnungsnummerDDC-R-………“.

Sowohl die Zahlungserinnerung als auch die Bestellbestätigung werden in der Regel per E-Mail an den Nutzer verschickt und es werden verarbeitete „Bestell-“Daten mitgeteilt wie etwa die angegebene E-Mail-Adresse, die Handynummer oder die IP-Adresse.

Dabei ist die Startseite von deinDATE.club recht schlicht gehalten, ein maßgeblicher Slogan mit Anmelde-Button sowie ein weiterer Absatz mit Erklärungstext machen diese aus:

„Hier wirst Du zum Flirt-Profi!
Die Zeiten langer Schreiberei, langweiliger Dates und erfolgloser Verabredungen ist jetzt für Dich vorbei. Als FlirtProfi liegen Dir hier die Frauen zu Füßen.
Jetzt registrieren“

Mit Klick auf „Jetzt registrieren“ gelangt man zur Bestellseite, auf der Adresse- und Kontaktdaten abgefragt werden sowie das Geburtsdatum. Nach eigenen Angaben soll folgendes Leistungsspektrum angeboten werden (Stand: August 2023):

„Die Plattform enthält Informationen über die Themen Fremdgehen und Flirten. Die User haben, nach der Erstellung eines eigenen Profils, die Möglichkeit auf der Plattform nach anderen Plattformen zu suchen. Die User können sich dort anmelden, die Profile anderer User ansehen und eingeschränkt mit diesen in Kontakt treten.“

Darüber hinaus werden aber unter „So funktioniert es“ noch Leistungen beschrieben wie z.B. "Flirt-Coaching", "SMS-ALIBI", "Flirt Webinare", "Videos oder PDF-Hilfen zum flirten" sowie der „SeitenSprung Security Check“.

Zahlt der Nutzer nicht fristgerecht die verlangten Gebühren, wird in der Tat regelmäßig durch die Culpa Inkasso GmbH die volle Laufzeit i.H.v. derzeit 473,62 EUR (Stand August 2023) eingetrieben – natürlich zzgl. weiterer Inkassokosten und Zinsen. Es soll zudem eine „Rückantwort“ an die Culpa Inkasso GmbH geschickt werden, die ein Schuldanerkenntnis enthält. Kommt man auch dieser Forderung nicht nach, werde man dem Auftraggeber das gerichtliche Verfahren empfehlen.

Das anwaltliche Mahnverfahren wir sodann in der Regel durch die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt König vorgenommen.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

So helfen wir Ihnen

Wenn Sie mit Ihrem Vertrag oder einer Kündigung Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne. Sie könnten u.a. einen Widerruf/Stornierung des Vertrags prüfen lassen. Spätestens wenn Sie bereits eine Mahnung durch Rechtsanwalt König erhalten haben, schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sich anwaltlich beraten.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen vergleichbare Forderungen verteidigen. 
Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 18.08.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.