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Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH für PayPlus GmbH wegen Kreditkartenbestellung auf creditrio.com

Für den „Kaufvertrag Kreditkarte laut Kreditkartenbestellung“ verschickt die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart Mahnungen im Auftrag der PayPlus GmbH. Wir erklären, wie Sie richtig reagieren. Die Bestellung soll z.B. im Jahr 2020 über die Internetseite creditrio.com stattgefunden haben – diese Seite ist aktuell jedoch nicht erreichbar. (Stand: 28.09.2023)

Zum Hintergrund

Die Payplus GmbH aus Würselen (credify.me) ist uns dabei aus verschiedenen anderen Fällen bekannt, z.B. in Zusammenhand mit der PLUS CARDS LTD (crediseven.com) und Inkasso-Schreiben z.B. der Euro Collect GmbH: https://e-commerce-kanzlei.de/payplus-gmbh-slimsticks-abo-und-kreditkarte-mahnung-durch-die-euro-collect-gmbh


Entsprechendes Schreiben ist zum Beispiel betitelt mit

„INKASSO FALLÜBERNAHME - VORGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“

Es heißt regelmäßig

„[…] durch Ihren Zahlungsverzug bei Firma PayPlus GmbH, Adenauer Strasse 20/A4, 52146 Würselen wurden wir als Inkassounternehmen beauftragt, die offene Forderung geltend zu machen. […]“


Neben der oben genannten Hauptforderung „Kaufvertrag Kreditkarte“ über einen Betrag von 357,70 EUR werden zudem regelmäßig geltend gemacht (z.B. anhand eines (vermeintlichen) Vertrags aus März 2020):

„Mahnkosten des Auftraggebers: 5,00 EUR
Zinsen seit Verzug: 60,05 EUR
Inkassokosten: 58,82 EUR
Insgesamt: 481,57 EUR


Eindringlich wird darauf hingewiesen, dass z.B. dies „die letzte schriftliche Aufforderung ist und bei erneut ausbleibender Zahlung sofort gerichtliche Schritte eingeleitet werden“ oder dass der Betroffene „mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen“ muss nach erfolgreichem gerichtlichen Verfahren.


Ebenfalls mitgeschickt wird in der Reger das uns bekannte Formular zur

RÜCKANTWORT“.

Hier ist der erste Punkt bereits angekreuzt, der ein Schuldanerkenntnis enthält. Kommt man auch dieser Forderung nicht nach, werde man dem Auftraggeber das gerichtliche Verfahren empfehlen.

Nach erfolgloser Zahlungsaufforderung durch die Culpa Inkasso ist zudem das anwaltliche Mahnverfahren möglich, welches regelmäßig eingeleitet wird. In verschiedenen anderer Gläubiger, bei denen die Culpa Inkasso GmbH mit der Beitreibung beauftragt war, übernahm dies z.B. regelmäßig die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt König.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Inkasso-Schreiben oder E-Mails von der Culpa Inkasso für die Firma PayPlus GmbH erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Anfrage bzw. Registrierung keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen die PayPlus GmbH bzw. die Internetseite creditrio.com ggf. gar nicht und sollen dennoch den Zahlungsaufforderungen nachkommen?


Bewahren Sie Ruhe!

Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein und zahlen Sie die Forderung nicht ungeprüft.

Zu prüfen ist insbesondere, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 28.09.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.