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Sex-Dating: ungewoltes Abo nach Dating auf Seiten der Commatis GmbH

Zahlungsabwicklung durch Digitalpayment GmbH & Inkasso durch Jedermann Inkasso GmbH

Die Commatis GmbH aus Österreich ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen Dating- bzw. Sex Plattformen bekannt. betreibt die Firma u.a die Seiten milf-friend.com, transendating.com, parkplatzkartei.com, sexkiste.com u.v.m.

Zahlreiche Nutzer berichten uns, dass Sie unbewusst in einen Abo-Vertrag getappt seien und sich nun erheblichen Kostenrechnungen gegenüber sehen.

Welche Masche steckt dahinter?

Auf den Plattformen kann man sich zunächst kostenlos registrieren. Von Gebühren ist hier nichts zu lesen. Um alle Angebote der Seite nutzen zu können (z.B. Kontaktaufnahme zu Frauen etc.), bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft bzw. des Erwerbs von Coins.

Erst ein Blick in die AGB offenbart dieses Abo-Modell.


Die Commatis GmbH behauptet nach der Nutzung ihrer Plattform regelmäßig das Zustandekommen eines solchen Abo-Vertrages und verlangt entsprechende Nutzungsgebühren.

Die Zahlungsabwicklung wird durch die Digitalpayment GmbH (Geschäftsführer ist ebenfalls Christoph Pass; Tochterunternehmen der Magora Group GmbH), einem Zahlungsabwickler durchgeführt, der unter der gleichen Anschrift (Stockern 47, 3744 Stockern) firmiert wie die Commatis GmbH.

Betroffene findet auf ihren Kontoauszügen u.a. folgende Abbuchungen:

  • Digitalpayment GmbH / www.payinf.de
  • digitalpayment.de / customersupport.de
  • digitalpayment.nl 4329832992010
  • dp-cc.com 4329832992010
  • dimoco


Betroffene berichten uns, dass Ihnen bewusst gewesen sei, einen kostenpflichtigen Service in Anspruch genommen zu haben. 



Problematisch erscheinen uns auch AGB Klauseln zu der Nutzung der individuellen Profildaten (Fotos). So heißt es auszugsweise in den AGB von sexkiste:

„Hinweis: Um einen möglichst hohen Grad an Wahrnehmbarkeit für jeden kontaktsuchenen Kunden auf der Seite und somit den gewünschten von ihm gewünschten Effekt der Generierung möglichst vieler Kontakte zu erreichen, ist der Anbieter weiters berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einzelne (ausschließlich von freiwillig als entsprechend "kontaktsuchend" angegebene Kunden) hochgeladene und auf der Seite zwecks Kontaktsuche publizierte Profilbilder (Fotos) - welche jeweils nach dem Zufallsprinzip bestimmt und rotierend ausgewechselt werden - auch auf thematisch gleichgelagerten Partnerseiten sowie ggf. einzelnen anderen ausgewählten Webseiten, in zur Generierung von gewünschten Kontakten für den betreffenden Kunden geeigneter Form, z.B. als Banner, welcher auf das jeweilige Kundenprofil und/oder zumindest auf die Webseite verweist, zur Verfügung zu stellen (online öffentlich zugänglich zu machen). Jeder kontaktsuchende Kunde, der ein Profilbild von sich veröffentlicht, kann jedoch jederzeit dessen Löschung verlangen und/oder seine ursprünglich erteilte Verwendungszustimmung ohne Angabe von Gründen widerrufen. (Weitere gesetzliche Rechte jedes Kunden, etwa auf Auskunftserteilung, bleiben hiervon unberührt.)“

Hier bleibt für die Nutzer unklar, in welchem Umfang insbesondere auf welchen anderen Plattformen die eigenen Daten weiter genutzt werden.

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, so schaltet die GmbH regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen und später eine Kanzlei, für den weiteren Forderungseinzug ein.


Unsere Einschätzung

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen, noch diese weiter ignorieren.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Ihre Verteidigungschancen stehen gut, da evtl ein entsprechender Abo-Vertrag gar nicht wirksam zustande gekommen ist. Wir helfen Ihnen, sich von dem Vertrag zu lösen und sich gegen die Forderung zu verteidigen.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.

Zudem sollten datenschutzrechtliche Auskunfts- und Unterlassungsansprüche geprüft werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.02.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.