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Nach Nutzung von Dating Plattformen der EMK GmbH drohen Abogebühren 

Inkasso durch enDebito collect & finance GmbH

Die EMK GmbH aus München (Geschäftsführer: Dario Schneider) betreibt diverse Sex- bzw. Dating-Websites, wie

  • leidenschaft.net
  • wildelust.de
  • reifefraun.de
  • romanzen.net
  • abenteuer18.net
  • fremdgehn.de
  • dirtydating.de/.ch
  • mydates.dk
  • u.s.w.

Dabei tappen Nutzer immer wieder auf der Suche nach der großen Liebe bzw. dem schnellen erotischen Abenteuer in einen kostspieligen Abovertrag.

Wie gerät man in den Abovertrag?!

Dabei sind die Dating-Plattformen immer nach dem gleichen Schema aufgebaut.

Auf einer modernen Startseite wird man von Bildern attraktiver, junger Frauen zur Registrierung auf der Webseite animiert.  Diese Registrierung ist auch immer zunächst kostenlos, was in auffälligem Design hervorgehoben wird.

So z.B. auch bei dirtydating.de. Hier wirbt eine attraktive Frau zur kostenlosen Registrierung.

So heißt es:

„FINDEN SIE NOCH HEUTE IHR DATE“

Zur Registrierung bedarf es nur der Angabe des Geschlechts, welches Geschlecht man sucht, der Email-Adresse und der Auswahl eines Passwort.

Der Registrierungsbutton ist wie folgt betitelt: „Jetzt kostenlos registrieren!“

Darunter findet man eine – angebliche – Nutzerinnengalerie mit der Überschrift „Verlockende Aussichten auf mehr“.

Dabei werden 8 Profilfotos von jungen, schönen Frauen im Alter zwischen 24 und 35 Jahren abgebildet. Sehr klein gedruckt findet man darunter der Hinweis: 

„Diese Personen sind möglicherweise keine echten Mitglieder.“

Fast identisch, nur mit Bildern anderer attraktiver Frauen sind fast alle Seiten der EMK GmbH aufgebaut.

Von etwaigen Gebühren ist hier auf der Startseite  nichts zu lesen.

Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme, Lesen von Nachrichten) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen (Premium-) Mitgliedschaft, die in unterschiedlichen Laufzeiten angeboten wird.

So heißt es in den AGB von leidenschaft.net auszugsweise:

„Die Nutzung der digitalen Inhalte setzt die Registrierung voraus. Die Registrierung erfolgt kostenfrei. Der Kunde geht damit ein kostenfreies Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein, welches sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

Der Anbieter bietet weitergehende Leistungen, welche kostenpflichtig sind, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten.“

Oftmals wird zunächst eine kostenlose Probemitgliedschaft für eine kurzen Zeitraum z.B. 3 oder 14 Tage angeboten.

Weiter erfährt man bei genauen Durchsicht der AGB, dass sich das Abo automatisch verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Dies kann schnell teuer werden.


Die Folgen des erotischen Aben-„teuers“

Betroffene erfahren manchmal erst von der Mitgliedschaft durch Abbuchungen auf dem Konto, beispielsweise unter der Gläubiger-ID DE87ZZZ00000019937.

Werden die geforderten Beträge für das – oftmals ungewollte – Premiumabo nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so droht die Einschaltung eines Inkassodienstleisters.

Im vorliegenden Fall ist dies die enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf (Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Daniel Raimer).

Nun kommen zu den laufenden Abogebühren noch Mahnkosten hinzu und der Zahlungsdruck auf die Betroffenen wird erhöht.


Unser Rat

Lassen Sie sich rechtlich beraten. Es bestehen gute Verteidigungschancen!

Sie sind wahrscheinlich Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden. Hier kann eine juristische Prüfung sinnvoll sein. In manchen Fällen kann eine rückwirkende Anfechtung durchgeführt werden, so dass keinerlei Zahlung mehr zu leisten ist.

Sie sollten die Forderungen nicht weiter ignoriert, da Sie sonst eine Geltendmachung vor Gericht riskieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Zudem fallen so immer weitere Abo-Gebühren an.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon viele Opfer von ungewollten Abos erfolgreich verteidigen.Zögern Sie nicht uns in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch Ihren Fall zu schildern.



Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 10.12.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.