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Abo-Vertrag: Ariemgroup Limited – www.gibsmir.de

Abbuchungen und Mahnungen trotz kostenfreiem Probe-Abo?

Auf der Seite www.gibsmir.de können sich Nutzer registrieren, um sich nach den Angaben des Anbieters in genialen Online-Chatrooms zu treffen und zu flirten. Anbieter der Dating-Seite ist aktuell die Firma Ariemgroup Ltd. aus Hong Kong, zuvor wurde sie von der Firma Kingsrock Holdings Ltd. betrieben.

Über die Kingsrock Holdings Ltd. haben wir bereits hier berichtet: https://e-commerce-kanzlei.de/kingsrock-holdings.html

Die Ariemgroup Ltd. bewirbt die Plattform GibsMir.de mit folgenden Aussagen:

„Der mit Abstand beste Treffpunkt mit garantiert überfüllten Chatrooms“
„Erleben Sie unbeschwerten Spaß vom Feinsten in unseren Chatrooms“
„Treffen und flirten Sie in genialen Online-Chatrooms“


Ebenso soll eine kostenlose Nutzung des Portals möglich sein:

„Der Beitritt ist kostenlos und die Website extrem benutzerfreundlich. Wenn Sie mit anderen Singles reden und sich verabreden möchten, nutzen Sie einfach unsere Online-Chatrooms und das private Mailsystem.“
„Mischen Sie hier bei interessanten Themen mit, beginnen Sie Ihren eigenen Thread und genießen Sie kostenlos die Kommunikation mit anderen Singles!“

Kostenfreie Anmeldung, Probe-Abo und die Verlängerung zu einem Premium-Abo

Die Anmeldung geht schnell und einfach: Man wählt sein Geschlecht und das des gewünschten Dating-Partners aus, gibt das Alter an sowie eine E-Mail-Adresse für die Registrierung und wählt ein Passwort für den Login sowie den Wohnort. Mit einem Klick auf

„Jetzt mitmachen“

registriert man sich schließlich. Im Kleingedruckten unterhalb des Buttons erfährt man jedoch

Durch Anklicken der Bestätigungsschalftfläche oben geben Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zu unseren Datenschutzrichtlinien einschließlich der Verwendung des sog. Profilings zur Suche nach Ihren passenden Partnern sowie zu unseren Nutzungsbedingungen und zum Erhalt von Newslettern, Kontoaktualisierungen und Angeboten von GibsMir.


Sieht man sich die Nutzungsbedingungen genauer an, wird ersichtlich, dass man einerseits als „Gratismitglied“ die Seite nur eingeschränkt nutzen kann. Erst mit Buchen eines Premium-Abos sind alle Funktionen von GibsMir.de verfügbar. Ein solches Premium-Abo lässt sich auch als Probe-Abo buchen, doch genau hier liegt das Problem.

Auch ein solches Probe-Abo verlängert sich laut den Nutzungsbedingungen automatisch zu einem kostenpflichtigen Premium-Abo:

„[…]Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf eines der Abo-Pakete akzeptieren, dass Ihr Abo automatisch kostenpflichtig verlängert wird. Dies gilt auch für das Probe-Abo. [...]“


Auch werden Abbuchungen nur kurz vorab angekündigt, sodass man diese leicht übersehen kann und ggf. zunächst kaum bemerkt:

„Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt.“


Die Nutzungsbedingungen ähneln ohnehin im Allgemeinen den AGB anderer Dating-Seiten, über die wir bereits berichteten, z.B. denen auf loveaholics.com oder denen auf maturetenders.com.

Weitergabe Ihrer Daten

Zudem können Ihre Daten in Datenbanken anderer Dating-Seiten kopiert bzw. weitergeleitet werden:

„Sie ermächtigen uns, Ihre Profildaten wie Namen, Foto, „Flirtspruch“, Beschreibung usw. im ganzen oder in Teilen zu kopieren und unseren Partnerseiten weiterzuleiten, […]“

Wir helfen Ihnen!

Haben Sie Zahlungsaufforderungen, Inkasso-Mahnungen oder Anwalts-Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht vorschnell!

Haben Sie Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto bemerkt?

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Online-Dating-Forderungen verteidigen.

Zudem können Sie datenschutzrechtliche Auskunfts- und Löschungsansprüche prüfen lassen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
R
echtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 16.03.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.