Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA - BVB - durch die RuhrKanzlei.eu wg. Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen


Auch weiterhin mahnt die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA - BVB - wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets (z.B. auf eBay) ab. Nunmehr wird sie durch die Kanzlei RuhrKanzlei.eu (Rechtsanwalt Ulf Haumann - vormals durch Kanzlei Becker, Haumann & Gursky).


Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Auch weiterhin mahnt die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA - BVB - wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets (z.B. auf eBay) ab. Nunmehr wird sie durch die Kanzlei RuhrKanzlei.eu (Rechtsanwalt Ulf Haumann - vormals durch Kanzlei Becker, Haumann & Gursky).

Uns lagen schon in der Vergangenheit entsprechende Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußballtickets vor.

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

Der Weiterverkauf auf eBay eBay Kleinanzeigen verstoße gegen die ATGB, welche bei der erstmaligen Ticketbestellung Gegenstand des Vertrages geworden seien.

Die ATGB sehen einen Verkauf der Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht durch andere nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen vor.


Gefordert wird binnen Frist die Abgabe eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung. 

Ferner wird auf Grundlage der Ticket-AGB eine Vertragsstrafe i.H.v. 597,60 € verlangt, wobei sich dieser Betrag aus einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € und Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Betrages in Höhe von 347,60 € zusammensetzt.

Zu guter Letzt werden Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 3.500,- Euro verlangt.

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Hier sollte die Wirksamkeit der streitgegenständlichen ATGB – insbesondere der Klauseln zum Weiterverkauf/Erwerb von Weiterverkäufern – geprüft werden. Dies erfordert eine juristische Sachkunde und dürfte juristische Laien vor eine erhebliche Hürde stellen.

Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 19.05.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.